Information über Ehrenämter und Nebentätigkeit des Bürgermeisters nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz


Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein hat den Verbandsgemeinderat gem. § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes in der Sitzung am 01.07.2021 über seine Ehrenämter und Nebentätigkeiten informiert.

Der entsprechende Auszug aus der Niederschrift sowie die Auflistung der Ehrenämter und Nebentätigkeiten ist auf der Internetseite der VG Gerolstein wie folgt bekanntzumachen: