Änderung zur Corona-Bekämpfungsverordnung


Heute tritt eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft. Eine wesentliche Änderung, die auch für die Städte und Gemeinden von Bedeutung sein kann, ist eine „Kontaktbeschränkung auch für geimpfte / genesene Menschen“.

Ab dem 28.12.2021 dürfen sich im „öffentlichen Raum“ max. 10 geimpfte und / oder genesene Personen treffen. Als „öffentlicher Raum“ gelten insbesondere öffentliche Plätze oder auch Gemeindehäuser, Schutzhütten etc.

Dies bedeutet u.a., dass Silvesterfeiern in gemeindlichen Einrichtungen (mit mehr als 10 Teilnehmern) nicht stattfinden können.

Für nähere Informationen verweisen wir die Internetseite des Landes     https://corona.rlp.de/de/startseite/