Neue Corona-Bekämpfungsverordnung: Hospitalisierungsrate ist landesweiter Leitwert


Am Mittwoch, 24.11.2021, ist die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. 

In ganz Rheinland-Pfalz gilt mit der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nun ein einheitlicher Leitindikator. 

Außerdem sieht die Verordnung die 2G-Regel für Erwachsene in Innenräumen vor. Kinder bis 12 Jahre sind davon ausgenommen. Für Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gilt die 3G-Regel. 

3G greift auch am Arbeitsplatz, im Öffentlichen Nahverkehr und für kommunale Gremiensitzungen.

Ergänzend: Maskenpflicht bei Innen- und Außenveranstaltungen, wenn kein Abstand eingehalten werden kann. 

In Schulen werden zwei Tests pro Woche durchgeführt. Darüber hinaus gilt in weiterführenden Schulen wieder die Maskenpflicht am Platz.

Hier der Verordnungstext sowie eine Darstellung der wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage.