Einführung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel


Im September 2020 wird die „Ehrenamtskarte Rheinland Pfalz“ im Landkreis Vulkaneifel eingeführt. 

Diese Ehrenamtskarte soll „ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden.

Folgende Voraussetzungen, welche die Kandidaten*innen erfüllen müssen, um die Ehrenamtskarte zu erhalten, sind durch das Land Rheinland-Pfalz vorgegeben:

  • Mindestalter 14 Jahre,
  • mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden jährlich
  • ohne finanzielle Entschädigung (z.Bsp. Ehrenamtspauschale oder Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister, Feuerwehrleute, Schiedsmann, Gleichstellungsbeauftragte) ehrenamtlich tätig. 
  • Erstattungen tatsächlich anfallender Fahrt-, Sach- und Materialkosten zählen nicht zu den Ausschlusskriterien.

Ehrenamtliche Tätigkeiten bei unterschiedlichen Trägern können summiert werden. Das Ehrenamt soll auf eine längere Dauer (mind. 1 Jahr) angelegt sein und bereits mindestens ein Jahr ausgeübt werden. Zur ehrenamtlichen Tätigkeit zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. 

Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. sein und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden reine Mitgliedschaften (z.B. in Vereinen).

In den nächsten Wochen haben alle Verbandsgemeinden des Vulkaneifelkreises die Möglichkeit, Personen vorzuschlagen. 

Die bis zum 27.07.2020 eingehenden Vorschläge werden für die erste Verleihung von Ehrenamtskarten im September 2020 – voraussichtlich im Rahmen eines zentralen Festaktes - berücksichtigt. Später eingehende Vorschläge erhalten selbstverständlich ebenfalls noch eine Ehrenamtskarte, dann auf dem Postweg.

Alle weiteren Informationen sind online auf der Homepage der Landesregierung unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/ehrenamtskarte/allgemeine-informationen/hinweise-und-tipps/ verfügbar.

Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Helga Lützen unter Mail sekretariat@gerolstein.de und Telefon 06591 13-1001 gerne zur Verfügung.