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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein - IGP Wiesbaum


Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hatte in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein für den Bereich des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) der Verbandsgemeinde Gerolstein in Wiesbaum gefasst.

Die Fortschreibung ist erforderlich, da der Bebauungsplan des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Gerolstein in Wiesbaum derzeit das 8. Änderungsverfahren durchläuft, in welchem alle bisherigen Änderungen und Erweiterungen eingearbeitet, zusätzliche gewerbliche Flächen und ein neuer Feuerwehrstandort ausgewiesen werden.

Die beabsichtigten Erweiterungsflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Hillesheim als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen und sollen künftig als Flächen zur gewerblichen Nutzung bzw. als Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehrhaus) ausgewiesen werden. Konkret umfasst diese Teilfortschreibung folgende Änderungsbereiche: 

  • Erweiterung Richtung Südwesten
  • Bestandsicherung im Bereich C 4
  • Darstellung des neuen Feuerwehrstandortes

Die Entwurfsplanung wurde seitens des Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 11.05.2023 gebilligt und in gleicher Sitzung die frühzeitigen Offenlage der Planunterlagen beschlossen.

Die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplanes „IGP Wiesbaum“ und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und fand in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023 statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgte am 14.07.2023 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“, Ausgabe 28/2023.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2023 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Nach Auswertung der im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Würdigung/Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Der Beschlussauszug wird ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Eine Billigung der Entwürfe konnte in diese Sitzung nicht erfolgen, da aufgrund der umfangreichen Beauftragungen von Fachgutachten nicht ersichtlich war, inwieweit Änderungen der Planung erforderlich wurden.


Zwischenzeitlich liegen eigenständige Fachplanungen und Fachgutachten in folgenden Bereichen vor:

Die Gutachten finden Berücksichtigung in der Flächennutzungsplanung. Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 die Entwurfsunterlagen gebilligt und beschlossen, dass weitere Verfahren zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Die Entwurfsplanung im Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „IGP Wiesbaum“ hat bisher nicht den Stand zur Durchführung eines weiteren Beteiligungsverfahrens, weshalb die Offenlage des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nicht im Parallelverfahren durchgeführt wird.

Die Abgrenzung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „IGP Wiesbaum“ ist in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in den Planurkunden.

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „IGP Wiesbaum“ werden mit dem Planentwurf und den vorgenannten Fachgutachten folgende umweltrelevanten Informationen und Unterlagen öffentlich ausgelegt:

Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei den Erweiterungsbereichen berücksichtigt wurden.


Der Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen Umweltauswirkungen der Planung (einschließlich Alternativenprüfung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich). Neben der Landschaftsplanung / Grünordnungsplanung wurden im Rahmen der Umweltprüfung weitere Fachplanungen bzw. Gutachten zum Artenschutz, der Entwässerung sowie Lärm und Geruch erstellt. Die zur örtlichen Umwelt bestehenden Fachaussagen, Pläne, Vorschriften und Gesetze wurden ausgewertet und fließen in Form von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in die verbindliche Bauleitplanung ein. Neben den untersuchten Auswirkungen auf den Naturschutz wurden auch mögliche umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung in der Umweltprüfung behandelt. Vorhabenbedingte Immissionen mit erheblichen Auswirkungen sind nicht zu erwarten.  Die Auswirkungen des Vorhabens auf das überörtliche Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels sind ebenfalls nicht zu erwarten.


Die planbegleitende artenschutzrechtliche Untersuchung konnte potenzielle Konflikte mit dem Besonderen Artenschutz nicht in Gänze ausschließen. Angemessene und geeignete Vermeidungsmaßnahmen wurden erarbeitet und werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:


Beteiligte Träger öffentlicher Belange/Ortsgemeinden:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Hinweis zum Wegfall guter Ackerböden und mögliche Beeinträchtigungen auf landwirtschaftliche Betriebe

 

Forstamt Gerolstein

Hinweise auf Wegfall bisheriger und neu benötigter Kompensationsmaßnahmen

Hinweis auf Bewirtschaftung Niederschlagswasser

Hinweis auf Bepflanzungen und Begrünungen


SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier

Hinweis auf anlagenbezogenen Immissionsschutz

Hinweis auf Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit


SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Bodenschutz

Hinweis auf Gewässer dritter Ordnung
Hinweis auf Abwasserbeseitigung und Starkregenvorsorge


Kreisverwaltung Vulkaneifel - Untere Naturschutzbehörde

Hinweis auf Kompensationsmaßnahmen


Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

Hinweis auf Kompensationsmaßnahmen

 


In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein für den Bereich des „IGP Wiesbaum“ in der Zeit 


vom 29.09.2025 bis 30.10.2025


im Internet unter der Adresse https://www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB ein Zugang zu den oben genannten Unterlagen über öffentliche Lesegeräte im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr öffentlich aus.

 

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich.

 

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Ebenso weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Gerolstein, 22.09.2025

gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister