Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein für den Bereich „Unter dem Neuensteiner Weg in Reuth“ gefasst.
Ein ortsansässiger Handwerksbetrieb plant die Erweiterung seines Gewerbes im „Neuensteiner Weg 16-18“ im Nordwesten der Ortslage Reuth durch u.a. Errichtung einer Lagerhalle.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 8/5 und 8/6 im Flur 9 in der Gemarkung Reuth mit einer Gesamtfläche von ca. 4.750 m². Die Erschließung erfolgt über den vorhandenen und teilweise befestigten Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 22 im Flur 9.
Die Fläche liegt nach den Darstellungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes (FNP) teilweise innerhalb einer „gemischten Baufläche“ (M) und teils im Außenbereich und ist dort als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Die Ortsgemeinde Reuth führt derzeit für den Bereich „Unter dem Neuensteiner Weg“ ein Bauleitverfahren zur Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) durch. Die Fläche soll künftig ein „Gewerbegebiet“ (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausweisen
Auch die Umgebung des Plangebiets ist als M-Fläche dargestellt. Da Bebauungspläne gemäß dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB aus einem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist in den als Anlage beigefügten Planzeichnungen dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Entwurfsplanung wurde dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2026 durch die Verwaltung vorgestellt und in gleicher Sitzung der Beschluss zur frühzeitigen Offenlage der Planunterlagen gefasst.
Die Entwurfsunterlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Unter dem Neuensteiner Weg in Reuth“ in Form von
liegen in der Zeit
vom 07.04.2026 bis einschließlich 07.05.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein während der Dienststunden der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail bauleitplanung@gerolstein.de).
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab sofort gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 07.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gerolstein, 24.03.2026
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

