Die WES Green GmbH aus Föhren beabsichtigt, auf der Gemarkung Hinterhausen eine 17 ha große Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Freiflächen-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der Freiflächen-PV-Anlage Hinterhausen und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung haben in der Zeit vom 06.01. bis einschl. 07.02.2025 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.
Die während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Teilfortschreibung des FNP bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen.
In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Entwurfsplanung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 23. März 2026 bis einschließlich 24. April 2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.
Informationen und betroffene Themen aus dem Umweltbericht (Gliederung nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
- Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: partielle Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; geringer bis sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Ersatz der Acker- durch Grünlandbewirtschaftung, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
- Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen; geringe Sturzflutgefährdung am Standort wird in der Bauphase berücksichtigt
- Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein relevanter lufthygienischer Ausgleichsbedarf im Umfeld; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas; Lage im Außenbereich, daher nur sehr geringe Lärm- und Schadstoffvorbelastung am Standort durch vorbeiführende K77 und K31 mit geringer Verkehrsdichte
- Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Feldlerche) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen (Jungbrache) und Einsaatgrünland mittlerer Maturität betroffen; Aussparung randlicher Gehölze; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da teilweise Umwidmung der Ackerflächen (Jungbrache) in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine n. § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; Erhalt der Brutmöglichkeiten Feldlerche durch Aussparungen innerhalb der Belegungsfläche; Bauzeitenregelung
- Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: aufgrund der Topographie und sichtverstellender Gehölze lediglich von Süden weithin einsehbar; hier jedoch keine Sichtverbindungen zu näher gelegenen Siedlungen (Eigelbach, Birresborn), eingeschränkte Einsehbarkeit von Büscheich in 5,5 km Entfernung begründet keine Erheblichkeit der Wirkung auf das Schutzgut; Abpflanzung gegenüber Offenland führt zu einer weiteren Reduzierung der Landschaftsbildwirkung und vermeidet Blendwirkungen auf der K77 und K31
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter, geringe Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; Waldabstände gem. Hinweisen zur Anwendung der Vollzugshinweise zur rheinland-pfälzischen „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünflächen in benachteiligten Gebieten“ werden nur teilweise eingehalten; Haftungsfreistellung erforderlich
- Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzlichen erheblichen Verkehrsbelastungen oder Emissionen; keine ausgewiesenen Wanderwege in Sichtverbindung; technogene Wirkung durch randliche Abpflanzung gemildert
- Schutzgebiete: Lage im LSG „Gerolstein und Umgebung“ gem. §1 Abs. 2 der VO durch B-Plan aufgehoben; keine weiteren Schutzgebiete n. BNatSchG oder WHG betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des nächstgelegenen NATURA 2000-Gebiets „Gerolsteiner Kalkeifel“ in 1 km Entfernung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug:
Waldflächen angrenzen an Geltungsbereich, Einhaltung Waldabstand
Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Auswirkung der Planung auf Landwirte, Einhaltung des 2% Ziels
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ eingestellt sind abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 24. April 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Gerolstein, 16.03.2026
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

