Die Verbandsgemeinde Gerolstein ist nach Landesgesetz verpflichtet, für die neue Verbandsgemeinde Gerolstein (Zusammenschluss aus den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll) einen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Von den insgesamt 38 Gemeinden (einschl. Stadt Gerolstein und Stadt Hillesheim) haben 8 Gemeinden den Wunsch geäußert, neue Baugebiete im Flächennutzungsplan ausweisen zu lassen, weil die Gemeinden schon seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr anbieten können. Da die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein mehrere Jahre in Anspruch nimmt, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 den Beschluss gefasst, eine separate Teilfortschreibung zur Ausweisung neuer Baugebiete durchzuführen.
In der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 12.08. bis einschl. 12.09.2024. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 vorgenommen. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vorgaben aus der landesplanerischen Stellungnahme in der weiteren Planung zu berücksichtigen und die Verwaltung beauftragt, nach Anpassung der Planung die Offenlage durchzuführen.
Die Abgrenzung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Baugebiete ist in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in den Planurkunden.
Neben dem Planentwurf werden folgende umweltrelevanten Informationen und Unterlagen öffentlich ausgelegt:
Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei der Standortfindung berücksichtigt wurden.
Der Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen Umweltauswirkungen der Planung (einschließlich Alternativenprüfung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich). Nach den Ergebnissen des Umweltberichts sind für den überwiegenden Teil der betrachteten Flächen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten; für einzelne Standorte wurden erhöhte Prüfbedarfe identifiziert (z. B. FFH-Nähe, Biotope, Grundwasser/ Klima). Die konkrete Beurteilung erfolgt im Rahmen der nachgelagerten verbindlichen Bauleitplanung.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:
Beteiligte Träger öffentlicher Belange / Ortsgemeinden:
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Hinweis zum Wegfall guter Ackerböden und mögliche Beeinträchtigungen auf landwirtschaftliche Betriebe
- DLR Eifel
Hinweis auf laufendes Flurbereinigungsverfahren
Hinweis auf FFH-Bereich
- Forstamt Gerolstein
Hinweis auf Mindestabstand zu bestehenden Waldflächen
Hinweis auf Wegfall bestehender Waldflächen
- SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier
Hinweis auf anlagenbezogenen Immissionsschutz
- 14. SGD Nord – Naturschutz
Hinweis auf betroffene pauschal geschützte Biotope
Hinweis auf unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiete
- SGD Nordn Planungsgemeinschaft Region Trier
Hinweis auf Sicherung der Wasserversorgung
Hinweis auf Sicherung von Erholungsräumen
- 23. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband
Hinweis auf Klima- und Wasserschutz, Umwelt-, Flora- und Faunaschutz
- 24. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Untere Naturschutzbehörde
Hinweis auf Naturpark „Vulkaneifel“ und Landschaftsschutzgebiet „Gerolstein und Umgebung“
Hinweis auf Biotopschutz nach § 30 BnatSchG bzw. § 15 LnatSchG
Hinweis auf Biotopverbund nach LEP IV
Hinweis auf Natur-2000-Flächen
In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Teilfortschreibung Baugebiete des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Zeit
vom 29.09.2025 bis 30.10.2025
im Internet unter der Adresse https://www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB ein Zugang zu den oben genannten Unterlagen über öffentliche Lesegeräte im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr öffentlich aus.
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gerolstein, 18.09.2025
gez. Hans-Peter Böffgen, Bürgermeister
Planunterlagen der Ortsgemeinden - Änderungsbereiche
- Basberg
- Birgel
- Esch
- Feusdorf
- Stadt Gerolstein 1
- Stadt Gerolstein 2
- Gerolstein OT Hinterhausen
- Gerolstein OT Oos
- Gerolstein OT Roth
- Gerolstein OT Lissingen
- Gerolstein OT Gees
- Oberehe-Stroheich 1
- Oberehe-Stroheich 2
- Ormont
- Pelm 1
- Pelm 2