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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Die Eigentümer eines ehemals landwirtschaftlichen Anwesens beabsichtigen, den landwirtschaftlichen Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue Wohngebäude für die Betriebseigentümer zu errichten.

Da sich das betroffene Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet, ist die Errichtung von Wohngebäuden nur dann zulässig, wenn diese nach § 35 BauGB privilegiert sind. Eine Privilegierung ist jedoch nur dann gegeben, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Vollerwerb betrieben wird. Dies ist aktuell nicht der Fall. Daher haben die Vorhabenträger bei der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

Bebauungspläne sind nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist das betroffene Grundstück als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen.

Da der vorgesehene Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplan abweicht, ist eine parallele Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Nach Beratung über die landesplanerische Stellungnahme hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Offenlage der Planungsunterlagen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegen zusammen mit der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom

10.04. bis einschließlich 10.05.2024

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591-13 1106).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de sowie dieser Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, eingestellt sind und somit abgerufen und heruntergeladen werden können.

Gerolstein, 27.03.2024

Bernhard Jüngling, 1. Beigeordneter