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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Die Verbandsgemeinde Gerolstein ist nach Landesgesetz verpflichtet, für die neue Verbandsgemeinde Gerolstein (Zusammenschluss aus den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll) einen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Von den insgesamt 38 Gemeinden (einschl. Stadt Gerolstein und Stadt Hillesheim) haben 8 Gemeinden den Wunsch geäußert, neue Baugebiete im Flächennutzungsplan ausweisen zu lassen, weil die Gemeinden schon seit längerer Zeit keine Baugrundstücke mehr anbieten können. Da die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein mehrere Jahre in Anspruch nimmt, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 den Beschluss gefasst, eine separate Teilfortschreibung zur Ausweisung neuer Baugebiete durchzuführen.

In der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 12.08. bis einschl. 12.09.2024. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 vorgenommen. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vorgaben aus der landesplanerischen Stellungnahme in der weiteren Planung zu berücksichtigen und die Verwaltung beauftragt, nach Anpassung der Planung die Offenlage durchzuführen.

Die Planungerlagen zur Teilfortschreibung haben in der Zeit vom 29.09. bis 30.10.2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt. Der Vebandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

Nach Einholung der Zustimmung der Gemeinden und Städte gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die Teilfortschreibung des Flächenutzungsplanes für den Teilbereich „Wohnbauflächen / Baugebiete“ festgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung der Teilfortschreibung des Flächennutzung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde gem. § 6 BauGB einzuholen.

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat als Untere Landesplanungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3
Abs. 3 Baugesetzbuch die vom Verbandsgemeinderat am 18.06.2026 beschlossene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein für den Teilbereich „Wohnbauflächen / Baugebiete“ mit Schreiben vom 07.09.2026 genehmigt.

Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bauleitplans und des Flächennutzungsplanes und
  3. eine nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung bzw. des Flächennutzungsplanes gegenüber der VGV Gerolstein in Gerolstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Gerolstein, den 14.09.2026

Gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister


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