Im Dezember 2022 ist ein Projektentwickler an die Ortsgemeinde Lissendorf herangetreten und hat ein potenzielles Projekt zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) im Bereich „Im Mühlenberg“ vorgestellt. Das Plangebiet – mit einer Größe von ca. 9 ha – umfasst die Grundstücke Flur 10, Flurstücke 26, 27/1, 28 und 23/2. Nach einer gründlichen Prüfung anhand des Kriterienkatalogs erscheint eine Realisierung der FF-PVA auf den dortigen Flächen als möglich.
Daher beabsichtigt die Ortsgemeinde Lissendorf, diese Flächen im Rahmen einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. Die Bauleitplanung ist notwendig, da FF-PVA nicht zu den privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB zählen. Somit ist eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welche die Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ beinhalten.
Nach intensiver Beratung fasste der Ortsgemeinderat Lissendorf in öffentlicher Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan „FF-PVA Auf Mühlenberg“. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzustimmen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zusätzlich beantragte die Ortsgemeinde Lissendorf bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Gerolstein am 13.07.2023 hat dieser die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Planunterlagen für den Flächennutzungsplan „FF-PVA Im Mühlenberg“ in Form der Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung liegen in der Zeit vom
09.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591/13-1010)
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 09.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gerolstein, 26.07.2024
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister