Die WES Green GmbH aus Föhren beabsichtigt, auf der Gemarkung Hinterhausen eine 17 ha große Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Freiflächen-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Sitzung des Stadtrates am 04.12.2024 wurde beschlossen, die Planentwürfe frühzeitig öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren zu beteiligen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung haben in der Zeit vom 06.01. bis einschl. 07.02.2025 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.
Die während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, die Unterlagen zum Bebauungsplan öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan liegen zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 05. Juni 2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Informationen und betroffene Themen aus dem Umweltbericht (Gliederung nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
- Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: partielle Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; geringer bis sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Ersatz der Acker- durch Grünlandbewirtschaftung, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
- Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen; geringe Sturzflutgefährdung am Standort wird in der Bauphase berücksichtigt
- Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein relevanter lufthygienischer Ausgleichsbedarf im Umfeld; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas; Lage im Außenbereich, daher nur sehr geringe Lärm- und Schadstoffvorbelastung am Standort durch vorbeiführende K77 und K31 mit geringer Verkehrsdichte
- Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Feldlerche) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen (Jungbrache) und Einsaatgrünland mittlerer Maturität betroffen; Aussparung randlicher Gehölze; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da teilweise Umwidmung der Ackerflächen (Jungbrache) in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine n. § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; Erhalt der Brutmöglichkeiten Feldlerche durch Aussparungen innerhalb der Belegungsfläche; Bauzeitenregelung
- Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: aufgrund der Topographie und sichtverstellender Gehölze lediglich von Süden weithin einsehbar; hier jedoch keine Sichtverbindungen zu näher gelegenen Siedlungen (Eigelbach, Birresborn), eingeschränkte Einsehbarkeit von Büscheich in 5,5 km Entfernung begründet keine Erheblichkeit der Wirkung auf das Schutzgut; Abpflanzung gegenüber Offenland führt zu einer weiteren Reduzierung der Landschaftsbildwirkung und vermeidet Blendwirkungen auf der K77 und K31
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter, geringe Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; Waldabstände gem. Hinweisen zur Anwendung der Vollzugshinweise zur rheinland-pfälzischen „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünflächen in benachteiligten Gebieten“ werden nur teilweise eingehalten; Haftungsfreistellung erforderlich
- Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzlichen erheblichen Verkehrsbelastungen oder Emissionen; keine ausgewiesenen Wanderwege in Sichtverbindung; technogene Wirkung durch randliche Abpflanzung gemildert
- Schutzgebiete: Lage im LSG „Gerolstein und Umgebung“ gem. §1 Abs. 2 der VO durch B-Plan aufgehoben; keine weiteren Schutzgebiete n. BNatSchG oder WHG betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des nächstgelegenen NATURA 2000-Gebiets „Gerolsteiner Kalkeifel“ in 1 km Entfernung
Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug werden zusammen mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt:
- BUND:
Aufnahme Monitoring, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Hinweis zu Kampfmittelverdacht
- IHK:
Integration in umgebende Landschaft durch Eingrünung
- Forstamt Gerolstein:
Waldflächen angrenzen an Geltungsbereich, Einhaltung Waldabstand
- KV Vulkaneifel, untere Landesplanungsbehörde:
Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Landwirtschaftskammer:
Auswirkung der Planung auf Landwirte, Einhaltung des 2% Ziels
Die Planunterlagen sind auch auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 05. Juni 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Gerolstein, 23.04.2026
gez. Winfried Wülferath, Stadtbürgermeister

