Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat in seiner Sitzung am 17.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen. Durch Beschluss vom 26.10.2023 wurde das beschleunigte Verfahren in ein Regelverfahren gemäß § 30 BauGB umgewandelt.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Stärkung der Wohnbauentwicklung in der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich durch die Ausweisung von ca. 11 Baugrundstücken, die im Eigentum der Ortsgemeinde stehen. Obwohl die Nachfrage nach Bauland unverändert hoch ist, stehen der Ortsgemeinde derzeit keine gemeindeeigenen Baustellen zur Verfügung, welche an Bauwillige veräußert werden können.
Das Plangebiet von ca. 2,2 ha liegt am südlichen Ortsrand von Stroheich, östlich der „Ahrstraße“ (L68). Die Gemeindestraße „Zur Schirp“ dient als äußere Erschließung, von hier ist eine Anbindung an das Plangebiet vorgesehen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke im Flur 7, Nr.72/4, 73/5, 73/7 und Teilflächen der Parzellen 99/7, 100/4, 100/8, 101/3 und 102 für die Erschließung.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in den als Anlage beigefügten Kartenausschnitten dargestellt.
Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat die Entwurfsplanung in seiner Sitzung am 07.05.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ fand in der Zeit vom 18.03.2025 bis 17.04.2025 statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgt am 14.03.2025 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“, Ausgabe 11/2025.
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Würdigung / Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, nach Einarbeitung der entsprechenden Änderungen in die Entwurfsunterlagen, das weitere Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Folgende Planunterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ werden öffentlich ausgelegt:
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen und Begründung mit Umweltbericht
- Übersichtskarte der Biotop- und Nutzungstypen
- Übersicht über die Art der Umweltinformationen
Straßen- und Entwässerungsplanung
Kompensationsplanung
In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich in der Zeit vom
02.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de).
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 02.10.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 03.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Oberehe-Stroheich, 22.09.2025
gez. Dominik Kaiser, I. Beigeordneter