Die Ortsgemeinde Kerschenbach beabsichtigt, den Bebauungsplan „Im Killerberg“ zu ändern, weshalb der Ortsgemeinderat am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes gefasst hatte.
Der aus dem Jahre 1972 stammende, rechtskräftige Bebauungsplan „Im Killerberg“ weist ein Sondergebiet für 79 Ferienhäuser aus. Durch die im Jahre 1973 durchgeführte 1. Änderung dieses Bebauungsplanes erfolgte eine Überplanung der Erschließungswege und der Parkflächen im östlichen Teilbereich des Ferienhausgebietes. Die im Jahre 1982 eingeleitete 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ wurde nicht zur Rechtskraft geführt.
Gemäß den Festsetzungen des Ursprungs-Bebauungsplanes sind Nebenanlagen und ähnliches in diesem Sondergebiet nicht zulässig. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes soll nun ein Großteil der vorhandenen Bauten nachträglich im derzeitigen Zustand erlauben (insbesondere Anbauten und Nebenanlagen) und das Dauerwohnen zulässig machen.
Dies wird durch die Festsetzung des Gebietes als sonstiges Sondergebiet SO „Dauerwohnen und Touristikbeherbergungen“ i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ermöglicht, welches durch die Novellierung der BauNVO im Jahre 2017 als weitere „beispielhafte“ Aufzählung zu den sonstigen Sondergebieten erweitert wurde. Damit lassen sie die Regelnutzung „Ferienwohnung“ sowie „Dauerwohnen“ in einem Gebiet zusammenfassen.
Das Plangebiet befindet sich nord-östlich der Ortslage Kerschenbach nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und wird erschlossen durch die Anbindung an die Kreisstraße K 64. Das Gebiet ist aufgrund seiner definierten Funktion als Sondergebiet räumlich vom restlichen Ort getrennt.
Das Plangebiet umfasst eine Vielzahl von Flurstücken im Flur 1 und 2 der Gemarkung Kerschenbach.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im sogenannten „Regelverfahren“ gemäß § 30 BauGB mit Durchführung
einer Umweltprüfung.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat die Entwurfsunterlagen in seiner Sitzung am 17.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 05.03.2025 bis 04.04.2025 statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgt am 21.02.2025 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“, Ausgabe 8/2025.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 die Würdigung / Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, nach Einarbeitung der entsprechenden Änderungen in die Entwurfsunterlagen, das weitere Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Folgende Planunterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ werden öffentlich ausgelegt:
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan
- Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates vom 23.09.2025
In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der 2.Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ der Ortsgemeinde Kerschenbach in der Zeit
von 09.10.2025 bis einschließlich 10.11.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG), 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:30 Uhr, und Montag bis Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de)
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 09.10.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 10.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kerschenbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kerschenbach, 25.09.2025
gez. Walter Schneider, Ortsbürgermeister

