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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern: Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rotherberg“


Die Firma Joleka GmbH & Co. KG in Kalenborn ist bereits seit einigen Jahren auf der Suche nach geeigneten Flächen zur Erweiterung des bestehenden Betriebes.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein hatte bereits vor über 25 Jahren im nordöstlichen Bereich der Ortslage Kalenborn eine Gewerbefläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

 

Die Firma Joleka hat sich in Absprache mit der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern dazu bereit erklärt, die im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesenen Grundstücke für die Erweiterung ihres Betriebes in Anspruch zu nehmen und entsprechend zu entwickeln.

 

Da sich die betroffenen Flächen im Außenbereich befinden, ist eine bauplanungsrechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes aufzustellen. Der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern hatte in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Grundsatzbeschluss gefasst, die gewerbliche Entwicklung der Firma Joleka an der vorgesehenen Stelle zu ermöglichen.

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.05.2026 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes beraten und der Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Unterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Um den firmeninternen Ablauf zwischen dem bestehenden und dem zukünftigen Firmengelände zu verbessern ist vorgesehen, den gemeindeeigenen Wirtschaftsweg Gemarkung Kalenborn, Flur 8, Flurstück-Nr. 52 teilweise zu veräußern und als Gewerbefläche zu überplanen. Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen wird durch Herstellung von neuen Wirtschaftswegen sichergestellt.

 

Die Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt zusammen mit der Begründung und den Textfestsetzungen in der Zeit 


vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 08. Juli 2026

 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags, von 8:00 bis 12:30 Uhr, sowie montags und mittwochs, von 13:30 bis 16:30 Uhr) öffentlich aus.

 

Bei Interesse zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Herrn Winfried Schegner, unter Tel. 06591 13-1106 oder per E-Mail unter bauleitplanung@gerolstein.de gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen per E-Mail unter bauleitplanung@gerolstein.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Die Planunterlagen sind auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt und stehen dort zum Download bereit.

 

Nachstehend ist ein unmaßstäblicher Auszug aus der Planurkunde abgebildet.

 

Kalenborn-Scheuern, 28.05.2026

Dietmar Johnen, Ortsbürgermeister