Der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern liegt eine Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Betroffen sind die Flurstücke 1/4 und 1/5 in Flur 9, Gemarkung Kalenborn, welche zu einem einheitlichen Flurstück zusammengeführt werden sollen. Für diesen Bereich soll planungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen werden, ein Wohngebäude zu errichten. Die betreffenden Flächen liegen außerhalb der bestehenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde und stellen somit Außenbereichsflächen dar. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle nicht vorgesehen. Eine Anpassung ist jedoch im Rahmen der anstehenden Gesamtfortschreibung beabsichtigt.
Eine geeignete Ausgleichsfläche wurde bereits vorab abgestimmt und steht zur Verfügung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen. Dies soll über den Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sowie einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erfolgen. Sämtliche Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Zudem wird ein separater Erschließungsvertrag mit den Verbandsgemeindewerken abgeschlossen.
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 12.11.2025 wurde dem Rat die Entwurfsplanung zur Kenntnisnahme und Beratung durch das seitens des Vorhabenträgers beauftrage Planungsbüro vorgestellt. Im Anschluss fasste der Rat den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungs- und Klarstellungssatzung liegen zusammen mit der Begründung, Textfestsetzungen und der Planurkunde in der Zeit
vom 03.12.2025 bis einschl. 14.01.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag ,von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, und Montag bis Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um Terminabstimmung gebeten.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet auf dieser Webseite sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.
Kalenborn-Scheuern, 20.11.2025
gez. Dietmar Johnen
Ortsbürgermeister

