Die Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen beabsichtigt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet In Wahlemd“. Anlass für die Teilaufhebung ist, dass im Aufhebungsbereich keine gewerbliche Entwicklung mehr stattfinden soll. Der Aufhebungsbereich soll vielmehr für eine Kompensationsmaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Gerolstein herangezogen werden.
Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung am 24.07.2002 rechtskräftig.
Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Zudem wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt bei Vorliegen der Unterlagen eine frühzeitige Offenlage zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Das beauftragte Planungsbüro hat die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans erarbeitet.
Die Vorentwurfsplanung zur Bebauungsplanänderung liegt zusammen mit der Begründung (einschl. Umweltbericht), den Textfestsetzungen sowie dem Fachbeitrag Artenschutz in der Zeit
vom 15. Juni bis einschließlich 15. Juli 2026
im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags, von 8:00 bis 12:30 Uhr, sowie montags bis donnerstags, von 13:30 bis 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Hohenfels-Essingen, 02.06.2026
gez. Uwe Jungels, Ortsbürgermeister

