Satzungen der Ortsgemeinde
In Ortsgemeinden gilt es, durch Regelungen, Anordnungen und Gesetze bestimmte Abläufe zu bestimmen.
Ortsgemeinden können daher die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln. Sie bedürfen dazu einer gesetzlichen Ermächtigung, wie sie sich in
§ 24 Gemeindeordnung findet.
Erlassene Satzungen sind allgemein verbindlich: Sie richten sich an alle Einwohner der Gemeinde.
Jede Satzung wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Danach ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Regel im Mitteilungsblatt "Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell".