Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gerolstein

    Seit dem Schuljahr 2010/2011 können Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz an der Schulbuchausleihe in 

    • unentgeltlicher (kostenloser) Form - Online-Antrag hier
      oder
    • entgeltlicher Form teilnehmen. 

    Folgende Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Gerolstein bieten die Möglichkeit zur Schulbuchausleihe:

    • Grundschule Neroth
    • Grundschule Gerolstein
    • Grundschule Birresborn
    • Grundschule Hillesheim
    • Grundschule Üxheim
    • Grundschule Lissendorf
    • Grundschule Stadtkyll
    • Grund- und Realschule plus Gerolstein
    • Augustiner Realschule plus Hillesheim
    • Grund- und Realschule plus Jünkerath


    Einkommensvoraussetzungen

    Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit, an der unentgeltlichen Ausleihe teilzunehmen. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Entgelt möglich.

    Einkommensgrenzen bei minderjährigen Schüler:innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern oder eines Elternteils leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt:

    • einem Kind 26.500 €
    • zwei Kindern 30.250 €
    • drei Kindern 34.000 €
    • vier Kindern 37.750 €
    • zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind

    Einkommensgrenzen bei minderjährigen Schüler:innen, die im Haushalt nur eines sorgeberechtigten Elternteils leben:

    • einem Kind 22.750 €
    • zwei Kindern 26.500 €
    • drei Kindern 30.250 €
    • vier Kindern 34.000 €
    • zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind.

    Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.


    Im Falle der unentgeltlichen Schulbuchausleihe bitten wir, den Online-Antrag vollständig, das heißt mit den entsprechenden Einkommensnachweisen (welche dies sind, können Sie dem Antrag auf Lehrmittelfreiheit entnehmen) bis zum 15.03. eines jeden Jahres an die Verbandsgemeinde Gerolstein zu senden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr für das neue Schuljahr berücksichtigt. Das Antragsformular erhalten Sie auch in den Schulen und auf der Internetseite des Ministeriums als Download.

    Für den Fall, dass Sie sich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden möchten, bitten wir Sie, sich ein Benutzerkonto auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anzulegen. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld von der jeweiligen Schule eine persönliche Schülerkennung.

    Im Anschluss daran haben Sie dann die Möglichkeit, sich verbindlich zur Ausleihe gegen Gebühr anzumelden.

    Die Termine für die Ausgabe der Schulbücher können Sie sowohl dem Abholschein als auch den regionalen Medien und dem Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" entnehmen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat .

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende