Bereits seit Jahren fördert die Stadt Gerolstein im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Vereine und Organisationen. Die Stadt gewährt aufgrund ihrer Richtlinien finanzielle Zuwendungen für bauliche Investitionen, Anschaffung von z.B. Sport- und Spielgeräten, Musikinstrumenten und Jugendarbeit.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der zuständige Ausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschussanträge für das Jahr 2026 sind bis zum 30.09.2025
bei Stadtbürgermeisterin Stefanie Lorisch oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3, Frau Michaela Leonards, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.