Zukunftsweisende Ablesetechnik 


Was ist ein Funkwasserzähler?

Funkwasserzähler erfassen die Trinkwasser- und Abwassermengen per Ultraschall statt mit einem mechanischen Messwerk und speichern dabei relevante Betriebs- und Verbrauchsdaten. Diese werden verschlüsselt per NB-IoT übertragen, wobei die Geräte dank einer integrierten Batterie ohne externe Stromversorgung bis zu zwölf Jahren betrieben werden können.

Welche Vorteile bietet ein Funkwasserzähler?

Ultraschallzähler messen den Wasserverbrauch besonders präzise, arbeiten verschleißfrei und ermöglichen eine bequeme, sichere Fernauslesung über das Mobilfunknetz – dadurch entfallen manuelle Ablesungen und mögliche Fehler. Für Sie als Kundin oder Kunde bieten sie zusätzlichen Komfort durch Warnhinweise bei ungewöhnlichem Verbrauch und die Möglichkeit, Zählerstände und Durchflüsse jederzeit mit der optionalen kostenlosen SURU WaterMonitor App nachzuvollziehen.

Welche Daten werden erfasst?

Die eingesetzten Funkwasserzähler erfassen neben dem aktuellen und dem Stichtagszählerstand auch wichtige Betriebsdaten wie Höchst- und Mindestdurchflüsse sowie zählerspezifische Informationen. Zudem erkennen sie Leckagen, Rückflüsse, Manipulationen oder trockene Zähler und übermitteln diese automatisch als Alarmmeldungen.

Wie werden meine Daten geschützt?

Die Datenübertragung erfolgt nach dem Stand der Technik verschlüsselt und erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -www.bsi.bund.de); dafür werden individuelle, nicht rückführbare Sicherheitsschlüssel verwendet, die nur den Verbandsgemeindewerken bzw. beauftragten Unternehmen bekannt sind. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Zudem berücksichtigen die Verbandsgemeindewerke die Empfehlungen der zuständigen Datenschutz- und Branchenverbände.

Kann ich dem Einbau eines Funkwasserzählers widersprechen?

Den Einbau eines Funkwasserzählers können Sie grundsätzlich nicht ablehnen, da die Art der Zähler gemäß §18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung von den Verbandsgemeindewerken festgelegt wird. Nach Art. 21 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union) haben Sie jedoch das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Bei berechtigtem Widerspruch kann das Funkmodul Ihres Zählers gegebenenfalls deaktiviert werden.

Wann bekomme ich einen Funkwasserzähler?

Die Verbandsgemeindewerke Gerolstein werden die vorhandenen Zähler im Rahmen des regulären Turnustauschs nach und nach durch Funkwasserzähler ersetzen. Der Austausch erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre, basierend auf der 6-jährigen Eichgültigkeit Ihres Zählers, wobei wir uns vorbehalten, bei Bedarf auch einen vorzeitigen Tausch aus betrieblichen Gründen vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeindewerke Gerolstein unter www.werke-gerolstein.de

Bei Fragen können Sie uns auch gerne kontaktieren: Verbandsgemeindewerke Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Tel. 06591 13-0, E-Mail: info@werke-gerolstein.de