Staatliche Förderung bei Renovierung von Mietwohnungen/-häusern für geflüchtete Menschen


Anhaltende Veränderungen in der Welt führen dazu, dass Menschen ihre angestammte Heimat verlassen müssen. Auch im Landkreis Vulkaneifel wird weiterhin Wohnraum für geflüchtete Personen gesucht. Gebäude-Eigentümer, die Unterbringungen für Flüchtlinge herrichten, werden dabei staatlich gefördert.

Mit dem Sonderprogramm 759 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden verbessert werden. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude für Wohnzwecke nutzbar gemacht wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ISB unter: https://isb.rlp.de/foerderung/759.html#tab5378-0

Wenn Sie bereits bezugsfertigen freien Wohnraum (Mietwohnungen oder Häuser zur Miete zur Verfügung stellen können) für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnerinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein (Sozialamt). Sie stehen auch für Förderfragen zur Verfügung.

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