Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein erhalten 450.000 Euro für Klima-Projekte


Viel Geld für Klimaschutz vor Ort, nun kommt es auf die Umsetzung an: Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Klimaschutz-Projekte in den Kommunen mit insgesamt 240 Mio. €. Aus dieser Summe fließen 180 Mio. € in Pauschalförderungen und 60 Mio. € werden für Leuchtturmprojekte gewährt.

Die Verbandsgemeinde Gerolstein gehört zu den ersten 50 Kommunen, die dem Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz beigetreten sind. Auch die Verbandsgemeinde Gerolstein profitiert vom „Kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation“, kurz KIPKI: Sie erhält anteilig 901.000 € für lokale Projekte, das entspricht einer einwohnerbezogenen Pauschalförderung von knapp 30 € je Einwohner.

Bis zu 50 Prozent dieser Pauschalförderung, also ca. 450.000 €, werden den Städten und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde direkt zur Verfügung gestellt. Das hat Verbandsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am 13. Juli 2023 einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. „Wir entsprechen damit der Empfehlung der Landesregierung, die da lautet: Die Verbandsgemeinden sollen eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Projekten der Ortsgemeinden sicherstellen“, erläuterte Fachbereichsleiter Arno Fasen.  Die restliche Fördersumme setzt die Verbandsgemeinde für übergeordnete Klimaprojekte ein. Welche genau, darüber wird die Verwaltung den Gremien einen Vorschlag unterbreiten.

Wie geht es nun weiter? Die Gemeinden haben bereits entsprechende Informationen erhalten und können seitdem Projektvorschläge einreichen. Sie orientieren sich dabei an einer sogenannten „Positivliste“ des Landes.

Die Vorschläge werden dann nach definierten Kriterien bewertet, u.a. nach der Höhe der CO²-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme oder inwieweit der eigene Energieverbrauch durch die Maßnahme gemindert und damit die öffentlichen Stromnetze entlastet werden können. „Es sollen möglichst Projekte gefördert werden, die regelmäßig genutzte Objekte effizienter machen, wie z.B. Kindertagessstätten, Veranstaltungshallen oder Flutlichtanlagen auf Sportplätzen“, so Fachbereichsleiter Arno Fasen.

Die KIPKI-Mittel können zum Klimaschutz als auch für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung verwendet werden. Die Projekte müssen bis 31.01.2024 eingereicht und bis zum 30.06.2026 umgesetzt werden.

Welche Projekte der Gemeinden und der Verbandsgemeinde konkret gefördert werden, berät der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (BPU) in seiner Sitzung am 27.09.2023. Der Verbandsgemeinderat entscheidet dann auf Basis der BPU-Empfehlung in der Sitzung am 12. Oktober 2023.

Das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurde am 10. Mai 2023 vom Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet.