Entpflichtung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Harald Schmitz


Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Harald Schmitz hat aus persönlichen Gründen um Entpflichtung gebeten. Der Landkreis Vulkaneifel hat dieser Bitte mit Bedauern entsprochen.

Harald Schmitz ist seit 34 Jahren aktives Feuerwehrmitglied und wurde 2018 zunächst als Kreisfeuerwehrinspekteur ernannt, nach der Novellierung des LBKG dann zum Brand- und Katastrophenschutzinspekteur. Zuvor war er sechs Jahre lang Kreisjugendfeuerwehrwart, nachdem er sich im Vorfeld als Stellvertreter bereits 16 Jahre um den Feuerwehrnachwuchs verdient gemacht hatte.

Im Namen des Landkreises Vulkaneifel danke ich Harald Schmitz herzlich für sein Engagement. Er hat sich immer für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt und die Verwaltung hervorragend beraten. Ein großer Dank gilt auch für seinen außergewöhnlichen Einsatz während der Flutkatastrophe 2021“, so Landrätin Julia Gieseking und führt weiter aus: „Auch bei der Bekämpfung der Coronapandemie hat Herr Schmitz u.a. im Bereich Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes große Dienste geleistet.“

Stellvertretender BKI Markus Keppler, auch Organisatorischer Leiter der Technischen Einsatzleitung und Kreisausbilder, übernimmt bis auf Weiteres seine Aufgaben. Dabei wird er von den Wehrleitern der Verbandsgemeinden unterstützt, um einen nahtlosen Betrieb zu gewährleisten.

Ich danke Markus Keppler, dass er bereit ist, die Aufgaben des BKI bis zur Neuwahl zu übernehmen und bin mir sicher, dass er dies gewissenhaft und erfolgreich tun wird. Die Kreisverwaltung steht ihm und den Wehrleitern der Verbandsgemeinden jederzeit unterstützend zur Seite“, ergänzt Julia Gieseking.

Ebenfalls wurde Stellvertretender BKI Karl-Heinz Kunze auf eigenen Wunsch entpflichtet.

Karl-Heinz Kunze ist seit 41 Jahren aktives Feuerwehrmitglied, davon 5 Jahre als Wehrführer der Feuerwehr der Stadt Gerolstein, 14 Jahre als Wehrleiter der Verbandsgemeinde Gerolstein und 7 Jahre als Stellvertretender KFI bzw. BKI tätig. Auch ihm dankt Julia Gieseking für seinen langjährigen hervorragenden Einsatz für den Landkreis Vulkaneifel und sein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement. Sie betont: „Dies ist keine Selbstverständlichkeit“. 

Die Neuwahl des BKI sowie seiner Stellvertreter wird im Spätherbst stattfinden. Wahlberechtigt sind die Wehrleiter der Verbandsgemeinden, die wie die Landrätin auch vorschlagsberechtigt sind.

Die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI):

Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) zu bestellen. Im Landkreis Vulkaneifel bestellt die Landrätin/der Landrat nach Wahl durch die Wehrleiter und im Benehmen mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Ehrenbeamten sowie eine oder mehrere Vertretungen für die Dauer von zehn Jahren.

Der BKI erfüllt als Ehrenbeamter Aufgaben des Kreises. Er unterstützt den Landkreis als Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie den friedensmäßigen Katastrophenschutz. Ihm wird in der Regel bei Großschadenslagen die operativ-taktische Einsatzleitung übertragen.