Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat oberste Priorität


Die Rechtsverordnungen der SGD Nord schützen das über 400 Hektar große Brunnen-Geltungsgebiet, aus dem die Verbandsgemeinde-Werke die Trinkwasserversorgung für über 3.800 Einwohner*innen an der Oberen Kyll sicherstellen. In den dort enthaltenen Schutzzonen sind u.a. die Verwendung von Düngemitteln und Gülle beschränkt beziehungsweise ganz ver­boten.

Pouring water into glass on blue background

In der Begründung heißt es unter anderem: In einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet können vorläufige Anordnungen getroffen werden, wenn anderenfalls Ziel und Zweck des Wasserschutzgebiets gefährdet sind. Das Grund­wasservorkommen, das für die Trinkwasserver­sorgung geeignetes Wasser liefere, sei schutzwürdig und schutzbedürftig. Es bedürfe der Inschutznahme des quellennahen Teils des Einzugsgebiets des Brunnens, um abstrakte Gefährdungen auszuschließen, die insbesondere durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstehen könnten. Die gemessenen Nitratwerte bestätigten, dass das für die Trinkwasserversorgung in Anspruch genommene Grundwasser auch tatsächlich Ein­wirkungen durch die landwirtschaftliche Grundstücknutzung ausgesetzt sei.

„Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz ist, in enger Zusammenarbeit mit der Oberen Wasserbehörde, das von den Verbandsgemeinde-Werken verfolgte Ziel - der Schutz der großen Wasservorkommen rund um Birgel - in erster Etappe erreicht“, so Werkleiter Harald Brück. „Die Verbindungsleitung Hillesheim – Birgel dient nicht nur der kurzfristigen Senkung der Nitratwerte, sondern der künftigen Versorgungssicherheit im Rahmen eines Verbundsystems der Versorgungsnetze Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll.“ Durch die Zumischung von Wasser aus Hillesheim sei der Nitratwert bereits auf 30 mg/l gesunken. Der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung beträgt 50 mg/l. „Der Bau der Verbindungsleitung ist abgeschlossen. Die Arbeiten zur Installation der Steuerungstechnik sind im Gange, so dass nach Abschluss der Nitratwert noch weiter gesenkt werden kann“, so Brück.

Die Verbandsgemeindewerke Gerolstein hatten am 24.02.2019 den Erlass von vorläufigen Anordnungen als „Vorgriff“ auf die endgültigen Rechtsverordnungen für die Wasserschutzgebiete zum Schutz der Brunnen in der Gemarkung Birgel beantragt. Am 30.03.2020 hatte die SGD Nord die vorläufigen Anordnungen erlassen. Gegen die Rechtsverordnungen hatte ein Landwirt Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragt. Dieses hat den Antrag durch Urteil vom 2. März 2022 abgelehnt. Das Normenkontrollverfahren ist eine verwaltungsrechtliche Prozessart, bei der die Gültigkeit von Rechtsnormen gerichtlich überprüft wird.

Quellen: www.rlp.de; www.werke-gerolstein.de