Am Montag 08.11.2021, trat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Trotz steigender Neuinfektions-Zahlen enthält die neue Verordnung weitere Lockerungen, insbesondere für Aktivitäten im Außenbereich.
St.-Martinsumzüge, Veranstaltungen zum Volkstrauertag sowie Weihnachtsmärkte im Freien können demnach ohne besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Hier der Verordnungstext sowie eine Darstellung der wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage.