Neue Corona-Bekämpfungsverordnung sieht Lockerungen für Außen-Aktivitäten vor  


Am Montag 08.11.2021, trat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Trotz steigender Neuinfektions-Zahlen enthält die neue Verordnung weitere Lockerungen, insbesondere für Aktivitäten im Außenbereich. 

St.-Martinsumzüge, Veranstaltungen zum Volkstrauertag sowie Weihnachtsmärkte im Freien können demnach ohne besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. 

Hier der Verordnungstext sowie eine Darstellung der wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage.