Trinkwasserschutz für 3.800 Einwohner in der Verbandsgemeinde Gerolstein: Vorläufige Anordnungen für Wasserschutzgebiete Birgel in Kraft 


Der rechtsfreie Raum hat ein Ende: Am 30.03.2020 wurden von der SGD Nord vorläufige Anordnungen im Verfahren zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete zum Schutz der Brunnen „Im Suhr“, „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ in der Gemarkung Birgel erlassen. 

Nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz treten die Anordnungen heute am Dienstag, 07.04.2020 in Kraft. Die vorläufigen Anordnungen wurden durch die Verbandsgemeindewerke Gerolstein am 24.02.2019 beantragt.

Die drei Brunnen werden für die langfristige Sicherstellung der ortsnahen Wasserversorgung der Gemeinden Birgel, Lissendorf, Gönnersdorf, Feusdorf, Esch, Jünkerath und Stadtkyll mit rund 3900 Einwohnern benötigt. Pro Jahr werden aus den Brunnen durchschnittlich circa 380.000 Kubikmeter Wasser entnommen. Das entspricht 65 Prozent des Trinkwasserbedarfs im Versorgungsbereich.

Die Wasserschutzgebiete müssen neu ausgewiesen und festgesetzt werden, weil die bisherige Rechtsverordnung abgelaufen ist. Die nun eingeleiteten Wasserschutzgebietsverfahren sehen unter anderem eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Die beiden Verordnungstexte der vorläufigen Anordnungen mit den dazugehörigen Kartenunterlagen können auf der Homepage der SGD Nord unter den nachfolgenden Links eingesehen werden

Wasserschutzgebiet Birgel – Brunnen „Im Suhr“

https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/festsetzungen-rgst-trier/wasserschutzgebiet-vg-gerolstein-brunnen-birgel-im-suhr/

Wasserschutzgebiet Birgel – Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“

https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/festsetzungen-rgst-trier/wasserschutzgebiet-vg-gerolstein-brunnen-birgel-ober-der-hollpuetz-und-im-poppental/ 

Diese vorläufigen Anordnungen gelten 3 Jahre und können um 1 Jahr verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass sodann die endgültigen Rechtsverordnungen in Kraft treten werden bzw. bereits getreten sind.

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein -  Verbandsgemeindewerke