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Bekanntmachung des 1. Nachtragshaus-haltsplanentwurfs 



  1. Einsichtnahme in den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 29.08.2025 dem Verbandsgemeinderat zu.

  1. Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 215, bis zur Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf ist zudem ab dem 29.08.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter gerolstein.de einzusehen. Die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat erfolgt am 18.09.2025.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Gerolstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch (post@gerolstein.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die I. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Verbandsgemeinde Gerolstein, 29.08.2025

gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister