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Bauleitplanung der Stadt Gerolstein


Die Eigentümer eines ehemals landwirtschaftlichen Anwesens beabsichtigen, den landwirtschaftlichen Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue Wohngebäude für die Betriebseigentümer zu errichten.

Da sich das betroffene Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet, ist die Errichtung von Wohngebäuden nur dann zulässig, wenn diese nach § 35 BauGB privilegiert sind. Eine Privilegierung ist jedoch nur dann gegeben, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Vollerwerb betrieben ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. Daher haben die Vorhabenträger bei der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die nach § 8 BauGB erforderliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Die Planungsunterlagen haben in der Zeit vom 04.07. bis 04.08.2022 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 über die während der frühzeitigen Offenlage / TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten.

Nach Änderung der Planurkunde hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den Bebauungsplan als Entwurf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die geänderte Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Bebauungsplan liegt zusammen mit der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom

10.04. bis einschließlich 10.05.2024

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591-13 1106).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de sowie auf dieser Webseite eingestellt sind und somit abgerufen und heruntergeladen werden können.

Gerolstein, 27.03.2024

Gez. Uwe Schneider, Stadtbürgermeister