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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kerpen


Ein ortsansässiger Investor ist an die Ortsgemeinde Kerpen herangetreten und beabsichtigt, im Ortsteil Loogh einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag bei der Ortsgemeinde eingereicht. Hintergrund ist, dass der bestehende Gewerbebetrieb eine weitergehende Entwicklung vorsieht. Geplant ist die Errichtung eines neuen Bürogebäudes, eines Schlachthauses, eines Tiergeheges sowie eines Wohnhauses für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für den Betriebsinhaber und den Betriebsleiter. Diese Nutzungen sind dem Gewerbebetrieb zugeordnet und sollen in Grundfläche und Baumasse gegenüber diesem untergeordnet bleiben. Langfristig verfolgt der Gewerbetreibende ergänzende Nutzungen im Plangebiet zu realisieren, insbesondere Ferienhäuser und gastronomische Angebote. Ziel der Planung ist es, die Entwicklung des Gewerbebetriebes zu sichern.

Da es sich um eine besondere Nutzung handelt, ist hierfür die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, der als Sondergebiet (SO) ausgewiesen wird. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Hillesheim (alt) stellt für das Plangebiet bisher Mischbauflächen beziehungsweise Landwirtschaftsflächen dar. Im Rahmen einer Einzelfortschreibung soll der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst und ein „Sondergebiet“ (SO) ausgewiesen werden. Ein Sondergebiet nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erlaubt die Festsetzung spezieller Nutzungen, die im Rahmen dieses Vorhabens relevant sind. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vorgesehen, drei Teilbereiche als Sondergebiete (SO 1 bis SO 3) zu unterscheiden, die der beigefügten Planurkunde zu entnehmen sind:

  • SO 1: Einrichtungen (Hofkäserei, Schlachthaus etc.),
  • SO 2: Einrichtungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal und Wohnhaus, Ferienhäuser.
  • SO 3: Einrichtungen wie Tiergehege.

 Das geplante Wohnhaus soll auf Parzelle 5/1 im SO 2 errichtet werden. Die wegemäßige Erschließung soll über die im Eigentum der Ortsgemeinde Kerpen befindliche Fläche 39 (Wirtschaftsweg) erfolgen.

Die Kosten des Verfahrens werden vollständig vom Vorhabenträger getragen. Grundlage hierfür ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Investor und der Ortsgemeinde. Somit entstehen der Ortsgemeinde Kerpen keine finanziellen Belastungen. Die Planungshoheit liegt nach wie vor bei der Ortsgemeinde (§ 1 Abs. 3 BauGB).

In öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderates am 08.10.2025 wurde dem Rat die erste Entwurfsplanung zur Kenntnis vorgelegt. In gleicher Sitzung hat der Rat den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss für die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen gefasst. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Mühlenweg“ liegt zusammen mit der Begründung, Textfestsetzungen und der Planurkunde, in der Zeit vom

29.10.2025 bis einschl. 28.11.2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um Terminabstimmung gebeten.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dieser Website sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.

Kerpen, 15.09.2025
gez. Leo Emondts, Ortsbürgermeister