Schöffenwahl 2023: Ein Erfahrungsbericht


Was ist das eigentlich „Recht“? Vor allen Dingen sind es Regeln, die dafür sorgen, dass eine Gesellschaft funktioniert, nach denen sich also Personen, aber auch Institutionen und Unternehmen richten müssen. Das Recht wird in Gesetzen festgeschrieben und bei Unklarheiten oder Streit vor Gerichten entschieden.

An diesen Gerichten sind Richter tätig – aber auch Schöffinnen und Schöffen. Sie sind Laien, die ehrenamtlich über die Auslegung und Anwendung der Gesetze entscheiden. In diesem Jahr werden bundesweit die Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Am Landgericht Trier ist Harald Brück seit dem Jahr 2009 als Schöffe tätig. Der Werkleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein ist kein Jurist, sondern aus persönlichem Interesse in der Rechtsprechung aktiv: „Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit habe ich schon vor meiner Zeit als Schöffe an einigen Verhandlungen teilgenommen, allerdings fast ausschließlich am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht, also in der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit. Dabei haben mich die Abläufe bei Gericht immer interessiert. Wie entsteht z. B. das Urteil hinter den Kulissen? Wie sind die Verfahrensgänge?“

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

„Ich habe als Schöffe mittlerweile an vielen Verhandlungen teilgenommen. Drogenhandel, Betrug, Körperverletzung, Totschlag und sogar Mord“, bestätigt Harald Brück. Welche Lebensgeschichten und Schicksale stecken hinter den Fällen? „Ich erinnere mich besonders an einen Mordfall sowie ein Tötungsdelikt in einer Nachbargemeinde. Da stellt man sich zwangsläufig die Frage: Wie kann jemand zu einer solchen Tat fähig sein?“

Lohnt es sich also, sich als Schöffin oder Schöffe zu bewerben? „Unbedingt“, findet Harald Brück, „man ist als Schöffe voll und ganz in den Fall und die Urteilsfindung integriert. Die Berufsrichter erläutern den gesamten Sachverhalt und es wird offen diskutiert und jede Frage beantwortet. Es ist eine verantwortungsvolle und überaus interessante ehrenamtliche Tätigkeit!“

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe hat, bewirbt sich bis zum 10. April 2023 bei der 

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

Kyllweg 1

54568 Gerolstein

+49 6591 13-1500

Hier finden Sie das Bewerberformular. Weitere Informationen unter https://schoeffenwahl2023.de/ od er https://schoeffenwahl.de

Quelle: Dr. Christoph Achterberg für Wochenspiegel