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Bekanntmachung der Wahlleiterin / des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen


Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31.01.2023 (Veröffentlichung am 16.02.2024) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein (33.202 Einwohner zum 30.06.2023; vgl. § 29 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz) sind 40 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei den am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte in der Verbandsgemeinde Gerolstein sind folgende Anzahl der Ratsmitglieder zu wählen:

Stadt / Ortsgemeinde

Einwohner (30.06.2023)

Anzahl der Ratsmitglieder

Basberg

86

6

Berlingen

211

6

Berndorf

511

12

Birgel

448

8

Birresborn

1.101

16

Densborn

533

12

Dohm-Lammersdorf

207

6

Duppach

276

6

Esch

438

8

Feusdorf

511

12

Stadt Gerolstein

7.921

24

Gönnersdorf

466

8

Hallschlag

458

8

Stadt Hillesheim

3.198

20

Hohenfels-Essingen

337

8

Jünkerath

1.868

16

Kalenborn-Scheuern

394

8

Kerpen

464

8

Kerschenbach

186

6

Kopp

155

6

Lissendorf

1.148

16

Mürlenbach

523

12

Neroth

854

12

Nohn

466

8

Oberbettingen

757

12

Oberehe-Stroheich

320

8

Ormont

361

8

Pelm

963

12

Reuth

186

6

Rockeskyll

271

6

Salm

321

8

Scheid

121

6

Schüller

296

6

Stadtkyll

1.532

16

Steffeln

630

12

Üxheim

1.367

16

Walsdorf

914

12

Wiesbaum

638

12

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Ortsbeiräte sind entsprechend den Regelungen der Hauptsatzungen folgende Anzahlen der Ortsbeiratsmitglieder zu wählen:

Ortsbezirk

Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder

Gerolstein-Bewingen

3

Gerolstein-Büscheich

3

Gerolstein-Gees

3

Gerolstein-Hinterhausen

3

Gerolstein-Lissingen

3

Gerolstein-Michelbach

3

Gerolstein-Müllenborn

3

Gerolstein-Oos

3

Gerolstein-Roth

3

Hillesheim-Bolsdorf

3

Hillesheim-Niederbettingen

3

Stadtkyll-Schönfeld

6

Üxheim-Ahütte

5

Üxheim-Heyroth

3

Üxheim-Leudersdorf

5

Üxheim-Niederehe

5

 

In den Ortsbezirken Kerpen-Loogh, Steffeln-Auel, Walsdorf-Zilsdorf und Wiesbaum-Mirbach sind gemäß Hauptsatzungen keine Ortsbeiräte zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahlen des Verbandsgemeinderates sowie der Stadt- und Gemeinderäte dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählende Ratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Für die Wahl der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister kann nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Die Wahlvorschläge zu den Stadt- / Gemeinderäten und für die Wahlen der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister müssen in den nachfolgend genannten Städten und Ortsgemeinden von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften je Stadt bzw. Ortsgemeinde lautet wie folgt:

Stadt / OrtsgemeindeEinwohnerAnzahl Unterstützungsunterschriften

Verbandsgemeinde

33.202

150

Berndorf

511

25

Birresborn

1.101

30

Densborn

533

25

Feusdorf

511

25

Stadt Gerolstein

7.921

60

Stadt Hillesheim

3.198

40

Jünkerath

1.868

30

Lissendorf

1.148

30

Mürlenbach

523

25

Neroth

854

25

Oberbettingen

757

25

Pelm

963

25

Stadtkyll

1.532

30

Steffeln

630

25

Üxheim

1.367

30

Walsdorf

914

25

Wiesbaum

638

25

Für diese Wahlen darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach§ 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den hier nicht aufgeführten Ortsgemeinden sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich; dies betrifft Ortsgemeinden mit weniger als 500 Einwohner:innen.

III.

Für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

In einem Wahlvorschlag für die Wahlen der Ortsbeiräte der Ortsbezirke dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Für den Ortsbezirk Lissingen müssen die Wahlvorschläge von 25 Personen unterzeichnet sein, die zur Wahl des Ortsbeirates wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Für diese Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den übrigen Ortsbezirken sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich, dies betrifft Ortsbezirke mit weniger als 500 Einwohner:innen.

IV.

Die Wahlvorschlagsträger bzw. Einzelbewerber:innen sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Stadt- und Gemeinderäte, der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister sowie für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher sind bei der/dem jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter:in oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr, ab.

VI.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Gerolstein, den 23. Februar 2024


Die Wahlleiter/innen:

Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein

Franz-Josef Diederichs, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Basberg

Erwin Schüller, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Berlingen

Paul Becker, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Berndorf

Elmar Malburg, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Birgel

Christiane Stahl, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Birresborn

Jürgen Clemens, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Densborn

Wolfgang Schüssler, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf

Gottfried Wawers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Duppach

Edi Schell, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Esch

Franz-Josef Hilgers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Feusdorf

Uwe Schneider, Stadtbürgermeister der Stadt Gerolstein

Walter Schmidt, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gönnersdorf

Dirk Weicker, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hallschlag

Gabriele Braun, Stadtbürgermeisterin der Stadt Hillesheim

Josef Simons, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen

Norbert Bischof, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Jünkerath

Dietmar Johnen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern

Leo Emondts, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kerpen

Walter Schneider, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kerschenbach

Melanie Stellmes, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Kopp

Rudolf Mathey, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lissendorf

Ewald Weidig, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mürlenbach

Egon Schommers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Neroth

Bernhard Jüngling, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nohn

Hans-Jakob Meyer, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberbettingen

Dominik Kaiser, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich

Andreas Maus, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ormont

Helmut Britz, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Pelm

Ewald Hansen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reuth

Marcel Ballmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rockeskyll

Rolf Hoffmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Salm

Gottfried Hack, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Scheid

Guido Heinzen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schüller

Harald Schmitz, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Stadtkyll

Sonja Blameuser, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Steffeln

Alois Reinarz, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Üxheim

Horst Well, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Walsdorf

Ruxandra Gericke, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Wiesbaum