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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Duppach



Der Ortsgemeinderat Duppach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2022 beschlossen, die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Weiermühle um eine neue Baufläche zu erweitern. In seiner Sitzung am 08.04.2025 hat der Ortsgemeinderat die Entwurfsunterlagen zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Am westlichen Ortsrand der Ortslage Weiermühle soll südlich der Kreisstraße K 33 eine neue Baufläche zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage geschaffen werden. Die Fläche grenzt unmittelbar an die bestehende Bebauung an und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 23 in der Flur 8 der Gemarkung Duppach mit einer Größe von ca. 1.077 m² sowie einen Teilbereich der angrenzenden Straße K 33. Damit soll eine Anpassung an die bestehende Klarstellungssatzung erfolgen. Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum des Investors und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, insbesondere als intensives Grünland. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein ist das Plangebiet als Mischbaufläche dargestellt. Westlich angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, für die keine besonderen Entwicklungsabsichten oder Schutzziele bestehen. Mit der geplanten Satzungserweiterung soll die bisher dem Außenbereich zugeordnete Fläche in den Innenbereich aufgenommen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Sämtliche mit der Satzung verbundenen Kosten sowie die Erschließungskosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.

Die Entwurfsunterlagen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung liegen in der Zeit vom


25.06.2025 bis einschl. 25.07.2025

im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf dieser Webseite sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, eine Stellungnahme abgegeben werden. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der Mailadresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Duppach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Duppach, 11.06.2025

Thomas Humble, Ortsbürgermeister