Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Dem Bau- Planungs- und Umweltausschuss wird die Zuständigkeit über die folgenden Angelegenheiten übertragen:
- die Beratung über Bau- und Planungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde einschl. der Vorberatung aller Beschlüsse zum Flächennutzungsplan;
- Entscheidungen über die Durchführung von Baumaßnahmen der Verbandsgemeinde, sofern es sich nicht um Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000 €;
- Auftragsvergaben bei der Durchführung von Baumaßnahmen, soweit die Finanzierung gesichert ist;
- die Beratung über alle Fragen der Landespflege und des Umweltschutzes in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.