Werkausschuss


Werkausschuss


Dem Werksauschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:

  • die Vorberatung von Beschlüssen des Verbandsgemeinderates, die den Eigenbetrieb betreffen;
  • Entscheidungen über die Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Gerolstein“ dem Werksausschuss übertragen sind, 
  • Verfügungen über das dem Eigenbetrieb dienende Vermögen mit einem Wert zwischen 20.001 € und 80.000 €;

Die Bestimmungen der "Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)" über die Aufgaben des Werksausschusses bleiben unberührt.


Der Werkausschuss besteht aus 18 Ratsmitgliedern.  Für jedes Ausschussmitglied wurde eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. 

Die jeweiligen Ausschussmitglieder finden Sie immer aktuell in unserem Ratsinformationssystem. Dort können Sie die Mitglieder unter Gremien - Verbandsgemeinde Gerolstein finden.