Schulträgerausschuss

Schulträgerausschuss

Dem Schulträgerausschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen: 

  • die Beratung allgemeiner Angelegenheiten der Schulen im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein, 
  • die Beratung aller Angelegenheiten, die der Verbandsgemeinde als Schulträger nach dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz obliegen. In Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Verbandsgemeinde sind, obliegt dem Ausschuss die Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates,
  • die Vorberatung von Haushaltsangelegenheiten, die die Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde betreffen, 
  • die Beratung von Angelegenheiten der Volkshochschule der Verbandsgemeinde
  • Der Schulträgerausschuss  besteht aus 14 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie im Gremieninfoportal.