Schulträgerausschuss


Schulträgerausschuss


Dem Schulträgerausschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen: 

  • die Beratung allgemeiner Angelegenheiten der Schulen im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein, 
  • die Beratung aller Angelegenheiten, die der Verbandsgemeinde als Schulträger nach dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz obliegen. In Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Verbandsgemeinde sind, obliegt dem Ausschuss die Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates,
  • die Vorberatung von Haushaltsangelegenheiten, die die Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde betreffen, 
  • die Beratung von Angelegenheiten der Volkshochschule der Verbandsgemeinde. 

Der Schulträgerausschuss  besteht aus 14 Ratsmitgliedern.  Für jedes Ausschussmitglied wurde eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. 

Die jeweiligen Ausschussmitglieder finden Sie immer aktuell in unserem Ratsinformationssystem. Dort können Sie die Mitglieder unter Gremien - Verbandsgemeinde Gerolstein finden.