Rechnungsprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für: 

  • die Aufgaben nach § 112, 113 GemO; 
  • den Vorschlag an den Verbandsgemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Verwaltung (§ 114 GemO).
  • Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 12 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie im Gremieninfoportal.