Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für:
- die Aufgaben nach § 112, 113 GemO;
- den Vorschlag an den Verbandsgemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Verwaltung (§ 114 GemO).
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Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für:
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 12 Ratsmitgliedern. Für jedes Ausschussmitglied wurde eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt.
Die jeweiligen Ausschussmitglieder finden Sie immer aktuell in unserem Ratsinformationssystem. Dort können Sie die Mitglieder unter Gremien - Verbandsgemeinde Gerolstein finden.