Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport

Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport

Dem Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:

  • Beratungen zu allgemeinen Angelegenheiten aus den Bereichen Generationen, Soziales, Kultur und Sport soweit eine Zuständigkeit der Verbandsgemeinde gegeben ist; 
  • die Erarbeitung von Konzepten
    1. zum Ausbau sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen, 
    2. zur Förderung der Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, 
    3. zur Förderung kultureller Initiativen und Aktivitäten,
    4. zum Ausbau der Angebote im Bereich des Sports und der Gesundheitsförderung, soweit die Zuständigkeit          der Verbandsgemeinde gegeben ist;
  • Angelegenheiten der Kindertagesstätten, soweit diese in Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehen; 
  • Angelegenheiten der Bäder, insbesondere in Bezug auf Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Veranstaltungen etc.;
  • die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel.
  • Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport besteht aus 18 Ratsmitgliedern. Für jedes Ausschussmitglied wurde eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. Die jeweiligen Ausschussmitglieder finden Sie immer aktuell in unserem Gremieninfoportal