Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport
Dem Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:
- Beratungen zu allgemeinen Angelegenheiten aus den Bereichen Generationen, Soziales, Kultur und Sport soweit eine Zuständigkeit der Verbandsgemeinde gegeben ist;
- die Erarbeitung von Konzepten
- zum Ausbau sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen,
- zur Förderung der Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit,
- zur Förderung kultureller Initiativen und Aktivitäten,
- zum Ausbau der Angebote im Bereich des Sports und der Gesundheitsförderung, soweit die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde gegeben ist;
- Angelegenheiten der Kindertagesstätten, soweit diese in Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehen;
- Angelegenheiten der Bäder, insbesondere in Bezug auf Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Veranstaltungen etc.;
- die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel.