Förderprogramme medizinischer Bereich
Förderung von Praxisgründung und Tätigkeit
Um die vertragsärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, unterstützt und fördert die KV RLP (Kassenärztliche Vereinigung) gemeinsam mit den Krankenkassen die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten in Rheinland-Pfalz über einen eigenen Strukturfonds.
Ab dem 1. Juli 2019 können zusätzlich Einrichtungen der KV RLP, Famulaturen, die Zusatz-Weiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung, Kurskosten der psychosomatischen Grundversorgung und akademische Lehrpraxen gefördert werden.
Entscheidend ist, in welcher Region und in welcher Fachgruppe die Niederlassung bzw. die Anstellung stattfindet. Die Fördergebiete werden zum 1. Januar eines jeden Jahres bestimmt und sollen zur Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung in Städten und im ländlichen Raum beitragen.
In förderfähigen Fällen stellt die KV RLP bereit:
- einmalig 60.000 Euro für Praxisneugründungen und -übernahmen
- einmalig 20.000 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte
- 1.000 Euro pro Monat für eine Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag und für längstens 60 Monate
Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
Mitfinanziert werden
- der Erwerb oder die Gründung einer Praxis,
- Ausstattung einer Praxis (z.B. medizinische Gerätschaften, EDV-Ausstattung).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig je Antragsteller für eine
- Praxisneugründung oder -übernahme mit vollen Versorgungsauftrag bis zu 20.000 EUR (ohne vollem Versorgungsauftrag: 15.000 EUR),
- Gründung einer Zweigpraxis (Nebenbetriebsstätte) bis zu 15.000 EUR,
- für die Vollzeit-Beschäftigung angestellter Ärzte bis zu 20.000 EUR.