Rentenberatung
Antragstellung/Kontenklärung
Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des Versicherten in seinem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können.
Das vollständige Versicherungskonto ist die Basis dafür, dass später die zustehende Rente berechnet werden kann. Neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum des Versicherten sind alle rentenrechtlichen Zeiten gespeichert, soweit sie der Rentenversicherung bekannt sind. Die Entgelte, für die die Arbeitgeber Beiträge einzahlen, werden automatisch im Konto gespeichert.
Es kann aber vorkommen, dass trotz der automatischen Übermittlung rentenrelevante Zeiten im Konto nicht aufgeführt werden und somit Lücken in der Versicherungsbiografie entstehen. So muss z. B. die Anerkennung von Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten beantragt werden, da diese nicht maschinell gemeldet werden.
Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können die nicht vorhandenen Informationen durch eine Kontenklärung noch ergänzt werden.
Die Kontenklärung ist die Grundlage für die Prüfung der Wartezeit, die wiederum ein Bestandteil der Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz über das kostenfreie Servicetelefon unter Tel. 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
In allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge wird individuell und neutral informiert. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt.
Auskunft und Beratung bietet auch die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier, Herzogenbuscher Straße 54, Tel. 0651/145500.