Erneuerbare Energien
Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035-2040 (Zukunftsvertrag 2021-2026) klimaneutral sein.
Das erfordert die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Anpassung an die bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen. Beides geschieht insbesondere auf der kommunalen Ebene. Darüber hinaus sind alle gesellschaftlichen Akteure aufgerufen, beim Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen aktiv zu werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken. Erreicht werden soll dies, indem 2,2 Prozent der gesamten Landesfläche für Erneuerbare Energien wie Sonne-, Wind- und Wasserkraft zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen dessen ist auch die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit Erneuerbaren Energien treffen.
Alle Beteiligten sind sich dabei ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein bewusst.
Bürgerinformation „Erneuerbare Energien“ 2023
Die Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt derzeit den Flächennutzungsplan „Regenerative Energien“ fort. In dieser Fortschreibung werden auch Eignungsbereiche für Windenergie ausgewiesen. Über das umfassende Verfahren haben wir Sie in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Mai 2023 informiert.
Wie geht es weiter ?
In der frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. März 2023 bis einschließlich 24. April 2023 sind ca. 620 Stellungnahmen von Bürger:innen und ca. 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB) eingegangen.
Diese werden zurzeit ausgewertet. Die Vorbereitung der Abwägungsentscheidungen laufen. Der Fachbereich ist mit dem Planungsbüro im Austausch, ob diese bis zur nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 26. Juni 2023 abgeschlossen werden können.
Anschließend erfolgen Beratungen und Entscheidungen hierzu in öffentlichen Sitzungen des Fachausschusses und des Rates. Mit einer erneuten Offenlage des Flächennutzungsplans ist in diesem Jahr zu rechnen.
Termine und Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen werden im Bürger- und Gremieninfoportal und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sie erreichen uns per E-Mail an neue-energien@gerolstein.de.
Beiträge zum Thema
- 2020-09-18 Beginn eines mehrstufigen Verfahrens
- 2020-09-25 Schutzkriterien ergänzen gesetzliche Vorgaben
- 2020-10-02 Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bilden zweite Säule
- 2021-09-30 Windenergieanlagen - Antrag Landesplanerische Stellungnahme - Sondergutachten Schönfeld
- 2021-10-14 PV-Anlagen - Kriterienkatalog - Planungshoheit Ortsgemeinden