Viele Unternehmen und Betriebe sind von den fatalen Folgen der Flutkatastrophe betroffen. Die Wirtschaftsförderung der VG Gerolstein steht Ihnen zur Seite.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Stefan Mertes
Telefon: 06591 - 13 1078
Handy: 0170/ 33 67 160
Unterstützung durch die Wirtschaftskammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) Trier haben verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsunternehmen und Betriebe aufgebaut.
Die einzelnen Maßnahmen sind zu finden unter:
IHK Trier: https://www.ihk-trier.de/p/flut-7-22076.html
Hwk Trier: https://www.hwk-trier.de/artikel/hochwasserhilfe-handwerk-hilft-54,0,1189.html
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Hochwassergeschädigte
Hinweis der IHK Trier:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt wegen der Flutkatastrophe sogenannte steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Damit will man den Geschädigten entgegenkommen, um unbillige Härten zu vermeiden. Die konkreten Regelungen finden Sie in einem Schreiben des Landesamts für Steuern vom 16 Juli 2021.
Hinweis der Hwk Trier für Handwerksbetriebe:
Durch die Flutkatastrophe sind auch viele Handwerksbetriebe von existentiellen Schäden betroffen. Durch steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen sollen Geschädigte eine Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Tilgungsausetzungen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Aufgrund der schweren Unwetter in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen sind an Gebäuden und in Unternehmen zahlreiche Sachschäden entstanden. Die ISB RLP hat daher beschlossen, dass von der Flutkatastrophe betroffene Kunden Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen beantragen können.
Informationen sind zu finden unter: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/tilgungsaussetzungen-fuer-von-der-flutkatastrophe-betroffene-kunden.html