Darlegungen zum Rechtsstreit zwischen der Stadt Hillesheim und der Hotel Augustiner-Kloster GmbH


Zum Rechtstreit um den Pachtvertrag zwischen der Stadt Hillesheim und dem „Hotel Augustiner- Kloster“ erfolgt nachstehend eine Darlegung des aktuellen Sachverhalts aus Sicht der Stadt Hillesheim bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein:

Die Stadt Hillesheim, Eigentümerin des Hotels Augustiner-Kloster, hatte den seit 2007 laufenden Pachtvertrag mit der Betreibergesellschaft erstmals zum 15. Jan. 2021 fristlos gekündigt und in der Folge die Räumung des Hotels gefordert. Dazu fanden am 19. Okt. vor dem Landgericht Trier zwei mündliche Verhandlungen zu formal getrennten Klagen statt. Die beiden Urteile liegen inzwischen vor und wurden in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Stadtrat vorgestellt und ausführlich diskutiert.

Seit Verkündung des Urteils zu der Räumungsklage wird der Stadt Hillesheim in der öffentlichen Wahrnehmung die Rolle der „Verliererin“ zu teil, die eine „herbe Schlappe“ vor Gericht erlitten habe. Diese Darstellung bedarf nach Auffassung des Stadtrates und der VG-Verwaltung einer neutraleren Sichtweise.

Erklärend hierzu sei angemerkt: Vor dem Landgericht wurden zwei unterschiedliche Verfahren - letztlich in gleicher Angelegenheit - verhandelt: Neben der Räumungsklage, die von der Stadt eingelegt und in erster Instanz abgewiesen wurde, hat die Betreibergesellschaft eine sogenannte negative Feststellungsklage eingereicht. Damit sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die von der Stadt Hillesheim ausgesprochenen Kündigungen des Pachtverhältnisses unwirksam seien. Diese Klage wurde auf Kosten des Hotels als „unzulässig“ abgewiesen. Das Landgericht konnte in der Klage der Hotel-Betreiber kein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung erkennen.

In dem parallelen Klageverfahren der Stadt Hillesheim gegen die Hotel-Gesellschaft (Räumungsklage) wurden über 20 verschiedene Kündigungs- bzw. Räumungsgründe verhandelt. Eine solche Vielzahl von Gründen - zum Teil verbunden mit mehrfachen, inhaltsähnlichen Abmahnungen - ist eher ungewöhnlich. Dies wurde in Teilen der Öffentlichkeit auch als „Anhäufung von Kleinigkeiten“ gewertet. Der Stadt Hillesheim und ihren anwaltlichen Vertretern war und ist es jedoch wichtig, dem Gericht mit dem Vorbringen aller bekannten Gründe ein umfassendes Bild von der Situation und dem angespannten Verhältnis zwischen Eigentümerin und Pächterin zu geben.

Keine der von der Stadt benannten Gründe bzw. die zugrundeliegenden Vorfälle konnten von der Gegenseite vollumfänglich widerlegt werden. Vielmehr kam das Gericht bei seiner Bewertung zu vielen dieser Vorfälle zu der Erkenntnis, dass diese jeweils für sich betrachtet eine Kündigung des Pachtvertrages nicht rechtfertigen.

Bei fünf Sachverhalten hat das Gericht rechtswidrige Verstöße gegen den Pachtvertrag bzw. gegen gesetzliche Pflichten der Pächterin festgestellt, und zwar:

1.) Rechtswidrige Lagerung und Entsorgung von Abfall in den Jahren 2014-2020. Das Fehlverhalten des Hotels hatte u.a. dazu geführt, dass die Stadt Hillesheim als Grundstückseigentümerin von Nachbarn auf Beseitigung der dadurch entstehenden Belästigungen verklagt wurde. Der Stadt war es allerdings bislang nicht möglich, ihrerseits einen Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch gegenüber dem Hotel durchzusetzen.

2.) Kündigung des Wartungsvertrags der Brandmeldeanlage ohne Wissen der Stadt und dadurch fehlende Wartung über 8 Monate. Das Hotel hat dadurch seine Gäste und Mitarbeiter einer Gefährdung ausgesetzt. Im Falle eines Brandes o.ä. wäre möglicherweise auch die Stadt Hillesheim als Eigentümerin / Verpächterin in Haftung genommen worden. 

3.) Ein Dachfenster stand bei Starkregen im Wintermonat offen; dadurch kam es zu einem Wassereintritt in ein Hotelzimmer.

4.) Durch ein unsachgemäßes Abschalten der Heizung bei einer Betriebsschließung im Winter wurde eine erhebliche Beschädigung an der Heizungsanlage und damit am Eigentum der Stadt Hillesheim verursacht.

5.) Die ausstehende Erstattung der Prämie für die Gebäudeversicherung sowie sonstige ausstehenden Zahlungen der Hotel-Gesellschaft stellte das Gericht auf über 16.000 Euro netto fest; dies entspricht mehr als zwei Monatspachten.

Das Gericht sah trotz dieser bestätigten Vertrags- oder Pflichtverletzungen durch die Hotel-Gesellschaft keine ausreichende „Erheblichkeit“, die eine Kündigung des Pachtverhältnisses begründen würden. Auch in der Gesamtschau der genannten Verstöße gegen Pächterpflichten kommt das Gericht in seiner Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung des Pachtvertrages und in der Folge eine Räumung des Objektes für den Pächter unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig seien.

Die Stadt Hillesheim ist hingegen der Auffassung, dass die vom Gericht bestätigen Pflichtverletzungen - insbesondere in der summarischen Betrachtung - eine Beendigung des Pachtverhältnisses erfordern, da ein ordnungsgemäßes und von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht mehr besteht. Für die Stadt Hillesheim ist es auch sehr wichtig, dass ihr Eigentum geschützt wird und nicht durch wiederholtes Fehlverhalten der Pächter geschädigt oder nachhaltig im Wert gemindert wird.

Die Stadt Hillesheim und ihre anwaltlichen Vertreter gehen von einem schwerwiegenden Fehlurteil aus, das in einem angestrebten Berufungsverfahren überprüft werden muss. Darüber hinaus wurden von Seiten der Stadt verschiedene Verfahrensfehler des Gerichtes im Rahmen der mündlichen Verhandlung moniert und gegenüber dem Präsidenten des Landgerichtes angezeigt.

Durch einen einstimmigen Beschluss des Stadtrates Hillesheim wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beauftragt, Berufung gegen das Urteil in erster Instanz einzulegen. In dem Berufsverfahren wird die VG bzw. die Stadt Hillesheim weiterhin von der Kanzlei Roos Nelskamp Schumacher und Partner (Bonn) vertreten. Die Kanzlei erarbeitet derzeit eine ausführliche Begründung der Berufung vor. Mit der Verhandlung bzw. Entscheidung über die Berufung wird im März / April 2022 gerechnet.

Unabhängig von diesem formalen Weg hat Bürgermeister Hans Peter Böffgen (Verbandsgemeinde Gerolstein) in Abstimmung mit der Stadt Hillesheim die Geschäftsführung des Hotel Augustiner-Kloster um ein Gespräch gebeten, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu erörtern. Dieses Gesprächsangebot wurde von Seiten des Hotels grundsätzlich begrüßt.