Verbandsgemeinderat Gerolstein: Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Gerolstein zur Grundversorgung und als Zentrum der Notversorgung 


Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung vom 12.03.2020 einstimmig die nachfolgende Resolution verabschiedet:

Resolution 

  • zur bereitschaftsärztlichen Versorgung
  • zur allgemeinen Situation am St. Elisabeth Krankenhaus in Gerolstein,
  • zur Stärkung der Rettungswache Gerolstein und den Erhalt des Notarztstandortes am Krankenhaus Gerolstein,
  • zur finanziellen und ideellen Förderung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Mittelzentrum Gerolstein zur kurz- bis mittelfristigen Sicherung der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Untersuchung

I.

Die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat in ihrem Schreiben vom 10. Februar 2020 angekündigt, die Öffnungszeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im St. Elisabeth-Krankenhaus in

Gerolstein zum 1. Juli 2020 von wöchentlich ca. 116 Stunden auf 37 Stunden zu reduzieren (mittwochs von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr; samstags/sonntags/an Feiertagen von 09.00 Uhr bis 23:00 Uhr statt wie bisher ganzwöchig).

Die KV hat diese für die Versorgung der örtlichen Bevölkerung einschneidende Veränderung ohne Absprache mit den vor Ort Verantwortlichen getroffen. Für die Patienten im Gerolsteiner Raum mit langen Anfahrtswegen, eingeschränkten Angeboten im öffentlichen Nahverkehr und einer zunehmenden Alterung stellt eine solche Reduzierung der Ambulanzversorgung in Gerolstein eine persönliche Gefährdung dar.

Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung einschließlich des Bereitschaftsdienstes liegt alleinig bei der Kassenärztlichen Vereinigung: Gemäß § 75 SGB V haben die

Kassen()ärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der ärztlichen Versorgung und die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).

II.

Darüber hinaus beobachtet der Verbandsgemeinderat Gerolstein mit Sorge die Situation des Krankenhauses Gerolstein und der umliegenden Krankenhäuser. Weitere Kürzungen im versorgenden und behandelnden Angebot durch Wegfall von medizinischen Fachdisziplinen im Krankenhaus Gerolstein stellen eine massive

Gefahr der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in der ländlichen Region Gerolstein/Vulkaneifel dar. Auch hier gilt es, den Anfängen entgegen zu wirken. Bereits jetzt sind Fachbereiche und Notaufnahmen der angrenzenden Krankenhäuser, welche zusätzliche Patienten angemessen versorgen müssten, personell überlastet.

III.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Gerolstein fordert daher von der Landesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie vom Vulkaneifel-Kreis:

1. Den Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als Krankenhaus der Grundversorgung.

2. Den Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als Zentrum der Notversorgung.

3. Den vollumfänglichen Erhalt der Bereitschaftsdienstzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz am Krankenhaus Gerolstein und damit die Rücknahme der geplanten Kürzungen.

4. Die Stärkung der Rettungswache Gerolstein und den Erhalt des Notarztstandortes am Krankenhaus Gerolstein.

5. Die finanzielle und ideelle Förderung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Mittelzentrum Gerolstein zur kurz- bis mittelfristigen Sicherung der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Untersuchung.

IV.

Der Verbandsgemeinderat regt an, dass alle Beteiligten (Kassenärztliche Vereinigung RLP, Marienhaus Gruppe Waldbreitbach, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie RLP, Vulkaneifelkreis, Verbandsgemeinde Gerolstein) gemeinsam beraten, um angemessene Lösungen für die Herausforderungen der ärztlichen Vor-Ort-Versorgung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden.


Gerolstein, 12.03.2020

Verbandsgemeinderat Gerolstein