Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemiezeiten

Am Sonntag, den 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz statt. In den nächsten Tagen werden Ihnen durch einen Versanddienstleiter die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie-Zeit ist die Briefwahl ohne Zweifel die sicherste Alternative, die eigene Stimme abzugeben.

Folgende Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Personifizierter QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung:

Scannen Sie einfach mit Ihrem Mobiltelefon den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein; kontrollieren Sie die hinterlegten Grunddaten und beantragen Sie mit drei Klicks Ihre Briefwahlunterlagen.

  • Online-Wahlschein-Antrag (OLIWA):

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen schnell und bequem beantragen.

  • Antrag per E-Mail an wahlen@gerolstein.de:

Per E-Mail an „wahlen@gerolstein.de“ können Sie unter Angabe Ihres Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Wohnanschrift und der Wählerverzeichnis-Nummer Ihre Briefwahlunterlagen elektronisch beantragen.

  • Abgabe des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines

Auch mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welchen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Diesen in den Briefkasten der Rathäuser einwerfen, zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Rathäuser Jünkerath, Hillesheim oder Gerolstein an der Infozentrale (Bürgerbüro) abgeben oder im frankierten Umschlag an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein senden.

Mit den vorgenannten Möglichkeiten werden Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen per Post an Ihre Versandanschrift übermittelt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Adresse genau anzugeben.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Sie leisten auf diese Weise einen großen Beitrag zum Infektionsschutz und schützen dabei sich und andere. Durch die Teilnahme an der Briefwahl schließen Sie ein Ansteckungsrisiko im Wahlraum sowohl für sich als auch für andere Wähler, die Mitglieder des Wahlvorstandes, die Wahlhelfer sowie die Mitarbeiter/innen der Rathäuser aus.

  • Persönliche Ausgabe von Briefwahlunterlagen in dringenden Fällen

Im Rathaus Gerolstein ist für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ein Briefwahlbüro im Erdgeschoss / Raum 011 eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit, seinen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr persönlich abzuholen. Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit nur Gebrauch zu machen, wenn Sie keine der obigen kontaktlosen Möglichkeiten wahrnehmen können.

In den Rathäusern in Hillesheim und Jünkerath werden keine Briefwahlunterlagen persönlich ausgegeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein schicken oder unmittelbar in einen unserer Briefkästen an den Verwaltungsstandorten Gerolstein, Jünkerath oder Hillesheim einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er vor dem Wahltag bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht.

Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Verbandsgemeinde Gerolstein unter Tel. 06591 / 13-1500 gerne zur Verfügung.