Erster Schritt zur Erschließung von neuen Baugebieten in der Verbandsgemeinde ist getan 


Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen einer „Teilfortschreibung - Baugebiete“ zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein eine konkrete Planung auf den Verfahrensweg gebracht und dazu eine sogenannte „landesplanerische Stellungnahme“ beantragt.

Der Rat folgt damit der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, der in der vorausgegangenen Sitzung über die vorgesehene Ausweisung von neuen Bauflächen in einer Reihe von Gemeinden und Ortsteilen beraten hatte.  

Für folgenden Gemeinden sollen neue Baulandflächen mit der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausgewiesen werden:

  • Basberg
  • Birgel
  • Dohm-Lammersdorf
  • Duppach
  • Esch
  • Feusdorf
  • Kalenborn-Scheuern
  • Kerpen mit Ortsteil Loogh
  • Lissendorf
  • Oberbettingen
  • Ormont
  • Pelm 
  • Gerolstein mit der Kernstadt und den Stadtteilen, Gees, Hinterhausen, Oos und Roth

Das beauftragte Beratungsbüro B.K.S., Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH Trier, hat sich dazu intensiv mit den Wünschen und Vorschlägen der Gemeinden zur Ausweisung von Neubaugebieten befasst. Dabei war es wichtig, in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Ortsgemeinden zu ermitteln, ob und in welchem Umfang ein Bedarf an neuen Bauflächen besteht oder ob in den Gemeinden noch ausreichend freie Bauflächen und Baulücken zur Verfügung stehen.

Bei der jetzt angestoßenen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird auf ein möglichst zügiges Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren gesetzt. Sobald die Flächennutzungsplanung die ersten wichtigen Verfahrensschritte durchlaufen hat, können die Städte und Gemeinden damit beginnen, für die einzelnen Neubaugebiete konkrete Bebauungspläne zu erstellen und nachfolgend die notwendigen Erschießungsmaßnahmen durchführen. Selbst bei optimalem Verfahrensablauf kann damit frühestens Ende 2023 gerechnet werden.

Die Ausweisung von weiteren Neubaugebieten, auch in den weiteren Gemeinden der VG Gerolstein, wird ebenso im Rahmen einer sogenannten „Gesamtfortschreibung“ des Flächennutzungsplanes aufgegriffen. Die Gesamtfortschreibung, die einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die fusionierte VG Gerolstein gleichkommt, ist auf Grund einer Verpflichtung im Fusionsgesetz erforderlich und bis zum Jahre 2026 abzuschließen. 

Entsprechend der Beschlussfassung des VG-Rates wird die Verwaltung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel die landesplanerische Stellungnahme für die „Teilfortschreibung - Baugebiete“ beantragen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchführen.