Flächennutzungsplanung
„Erneuerbare Energien“ - Windenergieanlagen


In den letzten Monaten haben sich die Gremien der Verbandsgemeinde intensiv mit der Flächennutzungsplanung

„Teilfortschreibung für regenerative Energien“ zur Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergie und Freiflächen für Photovoltaikanlagen (Bericht folgt) beschäftigt.

Bei den Eignungsflächen für Windenergieanlagen (WEA) sind vom Verbandsgemeinderat neben den gesetzlichen

Ausschlusskriterien weitere, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gleich geltende Kriterien

definiert und bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde die landesplanerische Stellungnahme beantragt worden. Diese Stellungnahme wird eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen und Verfahrensschritte darstellen.

Kurzer Rückblick: Bereits in seiner Sitzung am 02.07.2020 hatte der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss für den Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese Empfehlung wurde in der Zwischenzeit auf verschiedenen Ebenen diskutiert, bewertet und letztlich in der Ausschuss-Sitzung am 30.08.2021 weitgehend bestätigt. Lediglich eine konkrete Festlegung zum Kriterium „Abstand von Windenergieanlagen zu Ferienparks“ wurde zurückgestellt und sollte der weiteren Diskussion im Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 16.09.2021 vorbehalten bleiben.

Der „Abstand zu Ferienparks“ gehört zu den sogenannten „weichen Kriterien“, die vom VG-Rat für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes festgelegt werden können. Sie ergänzen die „harten“ Kriterien, die landesweit gelten (siehe unten).

Zum künftigen Abstand von Windenergieanlagen zu den Ferienparks „Kronenburger See“ und „Landal Stadtkyll“ wird der Verbandsgemeinderat erst im kommenden Jahr eine abschließende Entscheidung treffen. Maßgebliche Bedeutung hat dieser Schutzabstand auch für den Stadtkyller Ortsteil Schönfeld. Eine „Umzingelung“ und „erdrückende“ Wirkung des Ortsteils Schönfeld mit bestehenden Anlagen und Eignungsflächen für neue Anlagen soll verhindert werden. Neben der anstehenden landesplanerischen Überprüfung sollen mögliche Auswirkungen für den Ortsteil Schönfeld parallel in einem speziellen Sondergutachten untersucht werden. 

Nach eingehender Beratung hat sich der VG-Rat mehrheitlich auf eine weitere Vorgehensweise geeinigt, die auch das Kriterium „Schutzabstand zu Ferienparks“ berücksichtigt.

Die weiteren Schritte des mehrjährigen Verfahrens wird der VG-Rat weiterhin öffentlich beraten. Zudem werden zusätzlich zu den förmlichen Beteiligungsverfahren auch Infoveranstaltungen für Bürger*innen stattfinden. 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen (WEA) hat sich der VG-Rat am 16.09.2021 mehrheitlich auf eine weitere Vorgehensweise geeinigt, die auch das Kriterium „Schutzabstand zu Ferienparks“ berücksichtigt. 

  1. Das Planungsbüro BGHplan, Trier wurde beauftragt, für Schönfeld ein Sondergutachten zu erarbeiten. Dabei wird geprüft, wie durch die Festlegung von Freihaltesektoren eine zu starke Beeinträchtigung der Ortslage vermieden werden kann. Dazu werden unter anderem Sichtfeldanalysen, Sichtachsenbetrachtungen sowie Fotovisualisierungen erstellt werden. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in kommenden Beteiligungsverfahren offengelegt und bei den weiteren Abwägungen berücksichtigt.
  2. Die übrigen vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfohlenen „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien wurden vom Verbandsgemeinderat wie vorgeschlagen angenommen.
  3. Die Kriterien dienen als Basis für die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Stellungnahme zeitnah zu beantragen. Damit sind im ersten Schritt die Kriterien vorgegeben, auf deren Basis mögliche Eignungsflächen für Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Gerolstein langfristig definiert werden können. Das Ergebnis der Landesplanerischen Stellungnahme durch die Kreisverwaltung wird etwa in einem halben Jahr vorliegen.

Windkraft-Kriterien in der VG Gerolstein

Die Mitarbeiter der Verwaltung informierten in der Ratssitzung noch einmal über die Bedeutung der sogenannten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien und der damit einhergehenden Festlegung von Eignungsflächen. Der

VG-Rat folgte den Empfehlungen. Für das Kriterium „Schutzabstand zu Feriendörfern“ wird ein Sondergutachten beauftragt.


„Harte Ausschlusskriterien“ Windenergie

  • Siedlungsflächen
  • 1.000 m Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich
  • Naturschutzgebiete
  • Kernzonen Naturpark Vulkaneifel
  • Natura 2000 Gebiete
  • Laubwald älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk
  • Naturdenkmäler
  • Wasserschutzgebiete, Zone I


„Weiche Ausschlusskriterien“ Windenergie

  • 500 m Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich
  • Wasserschutzgebiete, Zone II
  • Wasserschutzgebiet Birgel, Zone III
  • Genehmigte Rohstoffabbauflächen
  • Vorranggebiete Rohstoffabbau (Übertage) 
  • Windgeschwindigkeit mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund 
  • Kompensationsflächen A 1
  • Freihaltebereich Wildbrücke B51
  • Schutzabstand 5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach
  • Mindestgröße Eignungsflächen jeweils 30 ha
  • Schutzabstand 1.000 m zu Ferienparks

Bei Fragen zum Thema erreichen Sie die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Service-Telefonnummer 06591 13 4444.