Absetzung von Abwassermengen für Hochwassergeschädigte


Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass die vom Hochwasser des 14.07.2021 Betroffenen, bei denen ein deutlich erhöhter Wasserverbrauch entstanden ist, auf Antrag ein entsprechender Abzug im Schmutzwasserbereich berücksichtigt werden kann.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Angegebene Wassermengen wurden nicht in die Kanalisation eingeleitet
  • Es verbleiben mindestens 35 m³ Frischwasser pro gemeldeter Person
  • Der erhöhte Wasserverbrauch muss auf die Beseitigung von Schäden am Gebäude zurückzuführen sein und       muss nachgewiesen werden (z.B. durch Bestätigung Ortsbürgermeister/in, Ortsvorsteher/in)

Der reguläre Abzug im Schmutzwasserbereich von 10% wird in diesen Fällen durch den einmaligen Abzug ersetzt. Der formlose Antrag ist bis zum 15.01.2022 bei den Verbandsgemeindewerken Gerolstein einzureichen.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Verbrauchsabrechnung unter Rufnummer 06591/13-1600 bzw. unter der Email-Adresse verbrauchsabrechnung@gerolstein.de gerne zur Verfügung.