Gemeinsam gegen die Pandemie


Neue „Corona-Bekämpfungsverordnung“ mit Wirkung vom 12.09.2021

In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 12.09.2021 die nunmehr bereits „26. Corona-Bekämpfungsverordnung“.

Künftig gilt nicht mehr nur der „7-Tage-Inzidenzwert“.

Stattdessen sind nunmehr drei Warnstufen gebildet worden. Diese beruhen auf drei Kriterien:

- der Sieben-Tage-Inzidenz,

- dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und

- dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten.

Die nächsthöhere Stufe wird jeweils auf Landkreisebene ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden.

Mit diesem Konzept bleiben Geschäfte, Restaurants, Hotels, Kinos, Tierparks etc. und Veranstaltungen (z.B. Kirmes, Volksfeste, Flohmärkte und ähnliches) grundsätzlich auch bei steigenden Warnstufen geöffnet bzw. möglich. Allerdings ist die zulässige Zahl ungeimpfter Personen je nach Warnstufe beschränkt.

Nachfolgend finden Sie den Wortlaut der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie im Weiteren eine Übersicht des Gemeinde-und Städtebundes über die wesentlichen Veränderungen gegenüber früheren Regelungen.

Weitere Informationen unter: www.corona.rlp.de/de