Es handelt sich bei der Wahlberechtigung um die Mitteilung, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes eingetragen sind. Die Benachrichtigung wird per Post an die Meldeadresse des Wahlberechtigten verschickt.
An der Wahl können Sie als Urnenwähler in Ihrem Wahllokal teilnehmen oder vorher einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen. Wenn Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie mit der Wahlbenachrichtigung verschiedene Möglichkeiten, den sogenannten Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Durch die vorgezogene Bundestagswahl wurden die Fristen deutlich verkürzt. Aktuell ist uns daher noch kein konkretes Datum bekannt, zu welchem Zeitpunkt uns die Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich wird uns die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ab Ende der 6. Kalenderwoche / Anfang der 7. Kalenderwoche möglich sein.