Der Landkreis Vulkaneifel hat eine zweite Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit der Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen und Bildungseinrichtungen erlassen.
Folgende Regelungen sind darin verbindlich enthalten:
1. An allen weiterführenden Schulen gilt ab der 5. Klasse während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtung gilt nicht für Grundschulen und Förderschulen. Die Hygienekonzepte der Schulen bleiben darüber hinaus unberührt.
2. Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung, Fahrschulen und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
3. Diese Verfügung gilt bis einschließlich 08. November 2020.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter https://www.vulkaneifel.de/buergerservice-verwaltung/corona/corona-downloads.html
Die Regelungen der ersten Allgemeinverfügung des Landkreises Vulkaneifel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Oktober 2020 gelten weiterhin. Quelle: www.vulkaneifel.de