Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Nach Artikel 20a des Grundgesetztes muss die Verbandsgemeinde Gerolstein ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde erfolgt dies nach sachlichen Kriterien im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch Ausweisung von Konzentrationszonen und somit der Verhinderung einer mögliche Zerspargelung und nicht aufgrund von Entscheidungen des Bundes bzw. des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich Erneuerbare Energien - gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.   

Neben dem Planentwurf werden folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:

- Menschen, einschl. menschliche Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Boden,
- Fläche,
- Wasser,
- Luft/Klima,
- Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),
- Kultur- und sonstige Sachgüter

bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen gehen von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischen Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser) mit

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 20. März 2023 bis einschl. 24. April 2023 zur Einsicht im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr, öffentlich aus.

Die Abgrenzung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie ergibt sich aus der Darstellung der potenziellen Eignungsflächen. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Die Unterlagen können auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie unberücksichtigt bleiben.

Gerolstein, 03.03.2023

Hans Peter Böffgen, Bürgermeister