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Information über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter 


Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz sind „Kommunalbeamte auf Zeit“ verpflichtet, in einer öffentlichen Sitzung die Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift sowie eine Auflistung der im Jahre 2022 ausgeübten Ehrenämter und Nebentätigkeiten auf der Internetseite der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.